Leiharbeit ist die Sklaverei des 21. Jahrhunderts

Seit Mitte der 90er Jahre begann auf dem hiesigen Arbeitsmarkt eine Entwicklung, deren Anfänge an den überwunden geglaubten Manchester-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts erinnert. Kontinuierlich erhöhte sich in der BRD die Zahl von Leih- und Zeitarbeitern bis im Juli 2008 mit 832.000 Beschäftigten ein bundesweit vorläufiger Höchststand erreicht worden war.
 
Dabei sollte das System der Leiharbeit ursprünglich den Unternehmen im Land dazu dienen, konjunkturelle Auftragshochs zu überbrücken, ohne langfristige Festanstellungen vornehmen zu müssen. Mittlerweile wird die Leiharbeit jedoch dazu benutzt, um die innerbetrieblichen Lohnkosten dauerhaft zu senken und somit eine höhere Rendite „einfahren“ zu können. Dies führte zur mittlerweile gängigen Praxis, daß Stammbelegschaften mittels Betriebskündigungen „schlanker“ gemacht werden, um die ehemaligen Beschäftigten im gleichem Atemzug mit einem Leiharbeitsvertrag über eine Zeitarbeitsfirma wieder einzustellen. Dort müssen sie nach wie vor die gleiche Arbeit leisten; bekommen jedoch bis zu 35 Prozent weniger von ihrem früheren Lohn.
 
Leiharbeiter als willige Manövriermasse des Kapitalismus
 
Erleichtert durch das 2004 in Kraft getretene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entartete diese schamlose Praxis derart, so daß heute im Zusammenhang mit Leiharbeit von moderner Lohnsklaverei gesprochen werden muß. Seitdem dürfen „Geringqualifizierte“ - ohne Aussicht auf Festanstellung - über Zeitarbeits- und Vermittlungsfirmen an Arbeitgeber „verliehen“ werden. Urheber des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes waren zum damaligen Zeitpunkt die rot-grünen Machthaber. Seither unternahm aber weder die CDU-SPD-Bundesregierung, noch die jetzige schwarz-gelbe Koalition Vorstöße, um das Gesetz abzuändern oder ganz aufzuheben.
 
Von dieser Rechtslage machen seither Unternehmen schonungslos gebrauch. Dementsprechend warten diese bereits begierig auf die uneingeschränkte Arbeitsnehmerfreizügigkeit, die ab dem 01. Mai 2011 auch für die BRD gilt. Denn der 30. April 2011 wird der letzte Tag sein, an dem Beschränkungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige der „EU-8“ existieren werden. Bei diesen „EU-8“ handelt es sich um jene acht mittel- und osteuropäischen Staaten – darunter auch die Republik Polen – die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen sind.
 
Landesregierung verschließt die Augen vor dem 01. Mai
 
Die Nutzung der „Humanressource“ Leiharbeiter wird dann für Großunternehmen noch attraktiver. Durch die schrankenlose und deregulierte Arbeitnehmerfreizügigkeit wird die Heranschaffung von Billiglöhnern aus allen Herren Ländern noch einfacher werden. Laut einer aktuellen Umfrage der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ warten bereits jetzt über eine halbe Million Polen in den Startlöchern, die beabsichtigen, ab dem 01. Mai in der BRD auf Arbeitssuche zu gehen. Bekanntlich ist das Lohngefälle zu Polen nach wie vor hoch. Bei einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von bis zu 20 Prozent und einem Mindestlohn von gerade einmal 1,80 Euro je Arbeitsstunde, müssen sich deutsche Arbeitnehmer deshalb auf einen regelrechten Massenansturm von polnischen Fremdarbeitern gefaßt machen.
 
Wer also denken würde, daß sich die Landesregierung des grenznahen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit ausspricht, der irrt – und zwar gewaltig! So erwartet der CDU-Wirtschaftsminister Jürgen Seidel, daß nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit gerade einmal 3.000 Polen in den nächsten vier Jahren nach Mecklenburg-Vorpommern strömen werden. So ließ Seidel in einer Pressemitteilung seines Ministeriums vom 20.01. 2011 verlautbaren: „Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ist nicht die Lösung für Auswirkungen des demografischen Wandels, aber sie birgt für den grenznahen Raum die Chance, eine Teil des wachsenden Fachkräftebedarfs abzudenken.“
 
Angesichts solcher Äußerungen, fragen sich immer mehr Mecklenburger und Pommern, ob die verantwortlichen Politiker in Schwerin unter Realitätsverlust leiden.
 
NPD will Leiharbeit die Grundlagen entziehen
 
Grund genug für die Landtagsfraktion der NPD in Schwerin, eine parlamentarische Initiative zu starten. In der vergangenen Landtagssitzung forderten die Nationalen die SPD-CDU-Landesregierung mittels eines Antrags (Drucksache 5/4189) auf, endlich im Bundesrat tätig zu werden. Langfristiges Ziel sollte es sein,  einen endgültigen Ausstieg aus der  Lohnsklaverei vorzubereiten. Diesbezüglich formulierte die nationale Opposition ihre Kernforderungen, die da lauten: 
 
  • Leiharbeiter, die nach spätestens sechs Monaten in einem Betrieb eingesetzt werden, müssen eine Festanstellung und gleiche Konditionen wie die Stammbelegschaft erhalten.

  • Die Möglichkeit, daß Leiharbeiter nur so lange beschäftigt werden müssen, solange sie von einem Arbeitgeber benötigt werden, muß verboten werden.

  • Der Lohn eines Leiharbeiters ist bei gleicher Qualifikation und Ausbildung dem Lohn eines festangestellten Arbeitskollegen desselben Betriebes anzugleichen!

  • Ein Branchen-Mindestlohn muß unverzüglich für Leiharbeiter eingeführt werden. Dieser sollte auf jeden Fall mit dem Branchen-Mindestlohn der festangestellten Arbeiternehmer vergleichbar sein.
 
Damit dieser Forderungen durch eine Sonderregelung im derzeit geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht umgangen wird, forderte die NPD zudem eine Gesetzesänderung. Ziel ist es, daß die in der Sonderregelung enthaltene Möglichkeit, gesonderte Flächen- und Haustarifverträge abzuschließen, aufgehoben wird.
 
Der NPD-Abgeordnete und Landesvorsitzende Stefan Köster legte in der Landtagsdebatte die nationalen Positionen dar:



zurück | drucken Erstellt am Montag, 21. März 2011