Rostocker „Demokraten“ beschließen Warnow-Paß für Asylbewerber

In finanzieller Hinsicht kraucht auch die Hansestadt Rostock Jahr für Jahr auf dem Zahnfleisch. Immer wieder werden haushaltspolitische Zwänge betont. Das alles hindert die Verantwortlichen anscheinend nicht daran, die in der Stadt aufhältigen Asylbewerber zu hofieren. So soll der Kreis der Zugangsberechtigten für den Warnow-Paß ab 1. April 2011 auf jenen Personenkreis ausgedehnt werden, der Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz erhält. Es geht nach derzeitigem Stand um 334 Personen. Der Warnow-Paß berechtigt unter anderem Empfänger von ALG II, Sozialgeld oder Erwerbsminderungs-Renten zum verbilligten Besuch beispielsweise von kulturellen Einrichtungen.
 
Zu den finanziellen Auswirkungen des oben genannten Schrittes nimmt die Hansestadt ebenfalls Stellung. Bei den Eintrittsgeldern und Teilnahmegebühren der städtischen Einrichtungen und Unternehmen entstehen Mindereinnahmen in einer geschätzten Größenordnung von 6.000 Euro. Die Mehrausgaben infolge der Gewährung von Zuschüssen zum Mittagessen von Asylbewerber-Kindern sollen sich auf voraussichtlich 5.000 Euro belaufen.
 
Die Beschlußvorlage reiht sich nahtlos ein in Maßnahmen, die in den zurückliegenden Jahren zugunsten von Asylbewerbern getroffen worden sind. So regelte die damalige rot-rote Landesregierung durch Landesverordnung vom Juli 2003, daß sich Asylbewerber fortan in den Bereichen frei bewegen können, die sich an den vier Planungsregionen des Landes orientieren und nicht mehr, wie bis dahin, in den für sie zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten (Aufhebung der Residenzpflicht). Des weiteren kam es bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch in der Hansestadt es zu einer Aufweichung des Sachkosten- zugunsten des Wertgutschein- und vor allem Bargeldprinzips.  
 
Die nächsten Schritte wären dann allem Anschein nach der Einsatz für die Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf Nicht-EU-Ausländer oder die in anderen Kommunen der Bundesrepublik bereits zu beobachtende und von offizieller Seite geförderte Bevorzugung von Ausländern bei der Vergabe von Arbeitsplätzen.  
 
Im Gegensatz zu den Schöpfern und Befürwortern des eingangs erwähnten Beschlußvorschlags steht im Mittelpunkt des Denkens und Handelns der NPD stets das Wohlergehen des deutschen Volkes. Sozialleistungen, ganz gleich, in welcher Form, haben demnach ausschließlich Deutschen zugute zu kommen. Und so lehnte der NPD-Stadtverordnete David Petereit den Vorstoß der Stadtoberen ab.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 11. März 2011