Freiwillige Feuerwehren oft ohne Einsatzwagenführerschein

Viele Wehrkameraden besitzen keinen Führerschein der Klasse C, weshalb die meisten Einsatzfahrzeuge im Notfall nicht gefahren werden dürfen
 
In Mecklenburg-Vorpommern stehen die Freiwilligen Feuerwehren vielerorts auf dem sprichwörtlichen Schlauch. Nachwuchsmangel, mangelnde technische Ausstattung, fehlende Ausbildung und schwindende Einsatzbereitschaften werden immer mehr zum Problem.
 
Die SPD-CDU-Landesregierung scheint jedoch trotz gesteigerten Drucks – insbesondere durch die NPD im Landtag - nicht aufwachen zu wollen. Angesichts dieser erschreckenden Lethargie, müssen sich immer mehr Bürger die Frage stellen, ob bei den derzeitig Herrschenden überhaupt noch ein Wille zu politischen Lösungen auf drängende Probleme im Land in Ansätzen vorhanden ist.
 
Ostvorpommerns Wehren oftmals unzureichend einsatzfähig
 
Die nationale Opposition machte frühzeitig auf die eklatanten Mißstände im Feuerwehrwesen aufmerksam. Beispielsweise stellte die NPD-Fraktion zur „Situation der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Ostvorpommern“ eine Kleine Anfrage mit der Drucksache 5/2526 und wollte von der Landesregierung u.a. wissen, obdie „Aus- und Weiterbildung der Mitglieder in Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises auf dem aktuellen Stand“ sind.
 
Lapidar lautete die Antwort aus dem Innenministerium: „Der Landesregierung ist bekannt, dass auch im Landkreis Ostvorpommern Ausbildungsbedarf in den Freiwilligen Feuerwehren besteht.“
 
Obwohl offensichtlich in Schwerin Mißstände bei der Qualifizierung von Freiwilligen Feuerwehren bekannt sind, folgten bislang keinen Taten, um diesen zu begegnen. Ergebnis: Der stellvertretende Kreisführer der Kreisfeuerwehr Ostvorpommern, Heiko Burgas, schätzt, daß schon fünf Prozent aller Einsätze sich nur aufgrund der Tatsache verzögern, daß keine Fahrer für die Einsatzfahrzeuge mit einer dementsprechenden Fahrerlaubnis anwesend sind.
 
Feuerwehrführerschein bietet nur bedingt Abhilfe
 
Durch die Einführung des EU-Führerscheins ist es mit der Klasse B nicht mehr erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen zu führen. Während noch ältere Wehrkameraden von ihren DDR-Führerschein profitieren können, die ihnen auch die Führung eines LKW über 3,5 Tonnen erlaubt, wird ansonsten hierfür ein Führerschein mindestens der Klasse C1 benötigt.

Für viele ehrenamtliche Brandkämpfer der nachrückenden Generation ist es ein zu zeitaufwendiges und teueres Unterfangen, die erweiterte Fahrerlaubnis zu erlangen. Hiergegen versprach sich der Bundesgesetzgeber Abhilfe, indem er im Sommer 2009 mit einem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzeseine Spezialform des Führerscheines einführte. Somit ist es den Landesfeuerwehrverbänden der Bundesländer erlaubt, Fahrberechtigungen für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen auszustellen - vorausgesetzt der Führerscheinerwerber ist bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B. Zudem kann für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen eine einfachere und günstigere Ausbildung im Vergleich zum C1-Führerschein erfolgen.
Mecklenburg-Vorpommern hat das Bundesgesetz bislang noch nicht umgesetzt hat. Doch so löblich solche provisorischen Lösungen auch sein mögen, so untauglich erweist sich dieser Not-Führerschein in der Praxis. Einerseits werden die Einsatzfahrzeuge immer schwerer und überschreiten leicht das Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen. Beispielsweise besitzt die Freiwillige Feuerwehr in Heringsdorf Einsatzfahrzeuge mit bis zu elf Tonnen Gesamtmasse…
 
 
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 10. März 2011