Polen drängen vermehrt auf Sonderbehandlung in der BRD

Laut Mikrozensus 2009 halten sich hierzulande permanent 1,298 Millionen Polen mit derzeitiger oder früherer polnischer Staatsangehörigkeit auf – das polnische Außenministerium spricht sogar von ca. zwei Millionen. Aus polnischen Regierungskreisen wird der Ruf immer lauter, den BRD-Polen das Minderheitenrecht zuzugestehen, verbunden mit der unverhohlenen Androhung, diesen Status den Volksdeutschen, die in den polnisch verwalteten Gebieten des deutschen Ostens leben, zu entziehen.
 
Grund genug für die hierzulande äußerst agile Polen-Lobby, einmal mehr auf eine Sonderbehandlung zu pochen. So berichtete der Auslandsdienst des Polnischen Rundfunks in seiner Presseschau vom 01.03.2011: „In Berlin gehen heute die seit einem Jahr regelmäßig stattfindenden deutsch-polnischen Minderheitsgespräche in die nächste Runde. Auch dieses Mal wollen Vertreter der deutschen Polonia um eines ihrer Hauptanliegen kämpfen: Den Minderheitenstatus für Polen in Deutschland.“
 
Minderheitenschutz von Polen im Dritten Reich
 
Mit dieser Forderung möchte man auf Regelungen im deutsch-polnischen Verhältnis zurückgreifen, die aus Zeiten eines Staates stammen, der eigentlich von den Verhandlungspartnern bei jeder Gelegenheit verteufelt wird. Denn Polen genossen im nationalsozialistischen Volksstaat gemäß dem Deutsch-Polnischen Minderheiten-Abkommen vom 05. November 1937 bis 1940 den gleichen Status wie etwa Dänen oder Sorben.
 
In einer gemeinsamen Erklärung zwischen dem Dritten Reich und der Zweiten Polnischen Republik wurde ein Assimilations-Verbot der jeweiligen Minderheit im Mehrheitsvolk beschlossen, die Pflege der jeweiligen Sprache in der Öffentlichkeit und insbesondere im Schulunterricht zugesichert, das Recht auf Minderheitenverbandsgründungen zugebilligt sowie ein Verbot Minderheiten diskriminierender Staatsregelungen manifestiert.
 
So heißt es im Wortlaut des Abkommens:„Oben erwähnte Grundsätze dürfen in keinem Fall die Pflicht der unbedingten Loyalität der Mitglieder der Minderheiten dem Staat gegenüber, dessen Bürger sie sind, verletzen. Oben erwähnte Grundsätze wurden aufgestellt im Bestreben, den Minderheiten annehmbare Existenzbedingungen und ein harmonisches Zusammenleben mit der nationalen Mehrheit zu sichern, welches zur Entwicklung und zur engeren Gestaltung freundschaftlicher nachbarlicher Beziehungen zwischen Polen und Deutschen führt.“
 
Maßlos: Polen ewig Opfer – Deutsche ewig Täter?! 
 
Bereits 2009 haben polnische Organisationen in einem Brief (siehe hier) an die Bundeskanzlerin nationale Minderheitenrechte für die in der BRD lebenden Polen eingefordert. Anwaltlich vertreten lassen sich die unterschiedlichen Polonia-Organisationen vom Lobbyanwalt mit polnischem Paß Steffen Hambura, der bereits ankündigte, in diesem Monat eine Polenpartei zu gründen. Seine Kanzlei mit Sitz in Berlin nahm sich schon des öfteren polnischen Exklusivitätssorgen an – unter anderem unterstützte er Petitionen von polnischen Trennungseltern vor dem Europäischen Parlament, die ihre Kinder von bundesrepublikanischen Jugendämtern in der Ausübung der deutschen Sprache „genötigt“ sahen (wir berichteten hier).
 
Gegenstand der anwaltlichen Intervention Hamburas im Jahr 2009 war die Erkenntnis, daß der nationalsozialistische Ministerrat für die Reichsverteidigung per „Verordnung über die Organisationen der polnischen Volksgruppe im Deutschen Reich vom 27. Februar 1940“ den Rechtsstatus einer Minderheit aufheben ließ, die diese bis dato inne hatten. Unerwähnt bleibt, daß die Polen erst ein halbes Jahr nach Kriegsausbruch und nach jahrelanger Drangsalierung der deutschen Minderheit auf polnischem Staatsgebiet von dieser verständlichen Maßnahme berührt wurden.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 08. März 2011