schwarz-weiß-rote Fahnen in Teterow erlaubt

Der Landkreis Güstrow hat das Verbot schwarz-weiß-roter Fahnen für die Demonstration in Teterow zurückgenommen. Offenbar reichte der Verweis auf ein bereits im Dezember 2007 ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um die Verwaltung von der Unsinnigkeit des Verbots zu überzeugen.
 
Ein Beschluß des Verwaltungsgerichts Schwerin ist somit nicht mehr nötig. Die Kosten für das Verfahren wird dennoch der Landkreis tragen müssen.
 
Neben den Beschränkungen der strafbewährten und allgemeingültigen Meinungspragraphen und denen des Versammlungsgesetzes haben Teilnehmer am Sonnabend zu Beachten, daß das Mitführen von Glasflaschen und Getränkedosen untersagt worden ist.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 03. März 2011