Kinderschänder in Lübtheen
Auf der Stadtvertretersitzung vom 24. Februar in Lübtheen hat der NPD-Stadtvertreter Andreas Theißen die Öffentlichkeit und alle anwesenden Stadtvertreter darüber informiert, daß es in den nächsten Monaten zu einem Zuzug eines kurz vor der Entlassung stehenden Kinderschänders in die Lindenstadt kommen soll. Entsprechende Hinweise erhielt Andreas Theißen von Bürgern der Stadt. In einem Appell an die Stadtvertreter und an die Verwaltung forderte die NPD-Fraktion die Bürgermeisterin der Stadt Lübtheen auf, unverzüglich die Aufklärungsarbeit über Kindesmißbrauch zu verstärken. Nach der Forderung der NPD soll in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen, Polizei, Trägern von Kinder- und Jugendeinrichtungen, sowie mit spezialisierten Vereinen ein Konzept zu einer regelmäßigen Aufklärungsarbeit erarbeitet werden.
Trotz der Brisanz sah der Bürgervorsteher Pietz, nach eigenen Worten, noch keinen Handlungsbedarf seitens der Stadt. Einzig die CDU-Stadtvertreterin Frau Gerlitz, Lehrerin und Vorsitzende des Sozialausschusses, äußerte sich zum Thema und wies richtigerweise auf die bereits erfolgte Arbeit in der Schule hin.
Andreas Theißen bestätigte die Ausführungen von Frau Gerlitz, betonte jedoch, daß das Thema „Kinderschänder“ die Stadt sehr schnell einholen kann und keinesfalls nur die Schule allein hiervon betroffen ist. Dennoch wurde ohne weitere Wortmeldungen in der Tagesordnung weiterverfahren.
Noch am selben Abend sprach Andreas Theißen mit einer Reihe besorgter Eltern. Wörtlich äußerte er:
"Ich bin erschüttert über die passive Haltung einiger Verantwortlicher der Stadt mit der das Thema Kinderschutz hier übergangen worden ist. Es gab sogar mindestens zwei Stadtvertreter, die sich noch nicht einmal den Antragsentwurf der NPD-Fraktion angeschaut haben. Ich für meinen Teil habe schon während der Sitzung angekündigt, daß ich eine Rückkehr eines vorbestraften Kinderschänders nicht unwidersprochen hinnehmen werde. Ich bin mir sicher, daß sich genügend Bürger der Stadt zusammenfinden werden, um geeignete Maßnahmen des Widerstandes gegen den Zuzug des Kinderschänders durchzuführen. Wenn der Sexualstraftäter erst einmal entlassen ist, kann man nur noch reagieren, deshalb ist ein Protest gegen die Gefährdung unserer Kinder ab sofort zwingend notwendig.“