Verbietet nur, verbietet ruhig weiter... !!!
Seit Tagen sind die Medien und die Systemparteien in Westmecklenburg in Alarmstimmung. Da besitzt doch tatsächlich jemand die Frechheit und will eine Musikveranstaltung durchführen, die nicht in das Schema der „political correctness“ paßt. Da die selbsternannten Demokraten der sachlichen Diskussion nicht gewachsen sind, suchen sie sich immer als Allheilmittel die Verbotskeule aus. So geschehen nun wieder einmal im Landkreis Ludwigslust.
Oftmals wurde in den vergangenen Tagen von den Medien behauptet, die NPD sei an der Veranstaltung in irgendeiner Form beteiligt. Dieses ist zwar absolut gelogen. Aber, obwohl die NPD aber in keinster Weise an der Planung, Organisation und Durchführung der geplanten Musikveranstaltung beteiligt war, verurteilen wir die Vorgehensweise des Landratsamtes Ludwigslust aufs Schärfste. Diese Haltung gebührt alleine die nationale Solidarität.
Wir können zwar gegenwärtig die wesentlichen Verbotsgründe auf ihren Wahrheitsgehalt nicht prüfen. Die Verbotsgründe sind zur Beurteilung des Sachverhalts unwichtig. Denn aus dem Zeitpunkt der Verbotsverfügung wird wieder einmal mehr als deutlich, daß der Landkreis Ludwigslust nicht auf die Einhaltung von etwaigen Gesetzen und Vorschriften bedacht ist, sondern eine mißliebige Veranstaltung verhindert werden soll. In der Vergangenheit hatte der Landkreis jedoch kein Glück mit seinen gesetzwidrigen Verbotsbegründungen. Die lange Hinhaltetaktik des Landratsamtes wird aber mit Sicherheit ein parlamentarisches Nachspiel haben.
Viele Bürger haben sich in den vergangenen Tagen auch an die Kreistagsmitglieder der NPD gewandt und um Aufklärung über die Veranstaltung gebeten. Vielleicht ist der geplante Ort der Pfingstveranstaltung auch etwas ungünstig gewählt, da das Grundstück in der Dorfmitte liegt. Die zu erwartende laute Musik und die Begleiterscheinungen einer mehrtägigen Freiluftveranstaltung könnten unter Umständen national empfindende Deutsche befremden. So zumindest die Befürchtungen einiger Bürger aus unserem Landkreis. Bei zukünftigen Veranstaltungen sollten diese Befürchtungen in den Planungen Berücksichtigung finden.
Auch nationale Deutsche haben Grundrechte. Diese müssen wir in unserem Land wohl mit allen rechtlichen Mitteln erstreiten, um uns zu versammeln und Musikveranstaltungen zu besuchen. Insofern hat die Verbotsverfügung des Landratsamtes etwas Gutes. Wird uns doch immer wieder deutlich gemacht, in was für einem Rechtsstaat wir leben.
31.05.2006, Stefan Köster
NPD-Landesvorsitzender und Kreistagsabgeordneter Ludwigslust