Vorsätzlich unterlassene Hilfeleistung?

Im Jahr 2009 gab es 1.043 Freiwillige Feuerwehren in Mecklenburg und Vorpommern. Im Jahr 2006 waren es noch 53 mehr – also 1.096. Die Zahl der Mitglieder hat sich in diesen Jahren ähnlich entwickelt. Waren es vor vier Jahren noch 28.222 Mitglieder, Landesregierung gibt sich unwissend gegenüber der dramatischen Situation der Freiwilligen Feuerwehren im Landso waren es 2009 nur noch 27.890 Mitglieder – also auch hier ein Rückgang von 332 Kameraden. Geht man noch weiter zurück, stellt sich die Entwicklung noch gravierender dar. Seit Bestehen der Brand- und Hilfeleistungsstatistik im Jahre 1994 wurde ein Rückgang von ca. 200 Freiwilligen Feuerwehren registriert.
 
Kreiswehrführer wehren sich
 
Immer mehr Defizite stellen sich auch bei Technik, Ausrüstung, Ausbildung und Einsatzbereitschaft ein. So hat z.B. im Landkreis Uecker-Randow heute schon der überwiegende Teil der Feuerwehren wochentags Probleme mit der Einsatzbereitschaft. Ausrüstung und Fahrzeuge sind stark veraltet und bis zu 40 Jahre alt. Einige Gemeinden sammeln Spendengelder, um ein neues Fahrzeug anzuschaffen, weil das alte keinen TÜV mehr hat. Laut Kreiswehrführer Marko Stange verfügen 9 von 66 Feuerwehren, u. a. aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel, über keine Atemschutzausrüstung mehr. Weitere 13 haben keine einsatzfähigen Atemschutzgeräteträger. Wer sich ein bißchen auskennt, weiß, daß Atemschutzausrüstung und einsatzfähige Geräteträger ein unverzichtbarer Bestandteil der Feuerwehr sind, um bei Bränden Menschenleben zu retten.
 
NPD-Landtagsfraktion fragt nach
 
Die Schweriner NPD-Fraktion hat versucht, mit vielen Kleinen Anfragen mehr Licht in diesen Themenbereich zu bringen. Da sich die Unfähigkeit der politisch Verantwortlichen selbstverständlich auch in den Antworten widerspiegelt, ist das verwertbare Zahlenmaterial daraus sehr begrenzt.     

Nachfolgend sollen einige Antworten der kenntnislosen Landesregierung zitiert werden:

  1. „Der Landesregierung liegen keine Angaben vor, welche Feuerwehren aufgelöst wurden.“
  2. „Eine gesonderte Erfassung der Gründe für die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehren wurden nicht durchgeführt.“
  3. „Es ist nicht bekannt, welche Wehren aufgrund fehlender Feuerwehrangehöriger aufgelöst wurden.“
  4. „Konkrete Informationen zu den Gründen fehlender Einsatzbereitschaft einzelner Feuerwehren liegen nicht vor.“
  5. „Die Ausrückzeit für Feuerwehren ist in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich nicht vorgeschrieben. Insofern liegen der Landesregierung keine Daten hierüber vor.“
 
Darüber hinaus liegen der Landesregierung laut Anfragen auch keine Angaben über folgende Daten vor:
 
  • über das Alter der Kameraden,
  • über die Anzahl der nicht aktiven Mitglieder,
  • über die Anzahl der Ehrenmitglieder,
  • darüber wie viele Kameraden aufgrund des Radikalenerlasses entlassen worden oder freiwillig gegangen sind,
  • über die Anzahl der monatlichen Einsätze,
  • darüber bei wie vielen Einsätzen in der Anfangsphase nicht genügend Einsatzkräfte vor Ort sind,
  • über die Anzahl der Feuerwehren die ständig auf Nachbarschaftshilfe angewiesen sind,
  • über Feuerwehren die nicht dauerhaft einsatzbereit sind,
  • darüber welche Feuerwehrverbände mittels Spezialausrüstung für den Einsatz in Biogasanlagen nicht ausreichend ausgerüstet sind
  • und auch über kurzfristige Erfolge der Imagekampagne kann die Landesregierung keine Auskunft geben.
 
Wie man sieht, hält es die Landesregierung nicht für nötig, mittels Analysen den Ursachen auf den Grund zu gehen. Zitat: „Die Landesregierung hat bisher keine Veranlassung davon auszugehen, daß die Gemeinden ihrer Verpflichtung nicht mehr nachkommen können und den Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet nicht mehr sicherstellen können.“ Und weiter heißt es lapidar auf die Frage, ob die Landesregierung in Zukunft plant, eine gesonderte Erfassung von Gründen für die Auflösung von Freiwilligen Feuerwehren durchzuführen: Nein!
 
NPD fordert: Taten statt Worte!
 
Daher forderte die NPD-Landtagsfraktion - wie zuvor auch die NPD-Kreistagsfraktion Uecker-Randow (wir berichteten hier) - die Landesregierung zum Handeln auf. Es wurde beantragt, eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, in der die wahren Ausmaße der schwierigen Lage unserer Feuerwehren detailliert und faktenreich dargestellt werden. Aufgrund dieser Analyse sollten dann Konzepte erarbeitet und effiziente Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um den Brandschutz auf gesündere Beine zu stellen.
 
Und noch ein weiterer Grund veranlaßte die NPD-Fraktion, diesen Antrag zu stellen. Bei einer Landesregierung, die keine detaillierte Einsicht in die Lage der Freiwilligen Feuerwehren besitzt - ob nun vorsätzlich oder nicht - wird es eines Tages schwerer nachzuweisen sein, daß sie grob fahrlässig gehandelt hat und somit wissentlich Menschenleben aufs Spiel gesetzt hat. Ein typisches Herausreden und Kompetenzen- Wirrwarr, mit welchem selbsternannte Demokraten routinemäßig versuchen, sich eine weiße Weste zu beschaffen, sollte es mit dem Antrag also nicht mehr geben. Daher beantrage die NPD auch „namentliche Abstimmung“!
 
Der Antrag wurde von CDU/SPD/LINKE/FDP abgelehnt.
 
Den entsprechenden Videobeitrag finden Sie hier.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 28. Januar 2011