Schamloses Geschacher um öffentliche Seen geht weiter

In Mecklenburg-Vorpommern sollen noch 226 Seen mit einer Gewässerfläche von insgesamt 4.200 Hektaren verkauft werden, die sich derzeit im Besitz der Bundesrepublik befinden. Wie aus einer bereits einem Jahr alten Antwort der Bundesregierung zu einer Kleinen Anfrage deutlich wurde, sind hierzulande auch beliebte Ausflugsziele betroffen; u.a. der 670 Hektar große Malchiner See und eine 400 Hektar große Teilfläche des Teterower Sees (siehe hier). Während die Verkaufsabsichten mit der vom Bund betrauten BVVG* bereits seit Längerem bekannt sind, versucht eben diese Gesellschaft mit den Namen der zu privatisierenden Gewässer solange wie möglich hinterm Berg zu bleiben.
 
*Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 soll die Bodenverwertungs- und Verwaltungs- GmbH (BVVG) den Bundesauftrag erfüllen, ehemals DDR-„volkseigene“ Flächen treuhänderisch zu verwalten und ggf. zu privatisieren. Oberster Dienstherr der BVVG ist der Bundesfinanzminister. Kein Wunder also, wieso die BVVG seit Jahren eine aggressive rendite-orientierte Verkaufspolitik betreibt, die bereits Milliardenbeträge in den maroden Bundeshaushalt spülte. Hierbei ist der berechtigte Wunsch der Bürger, den öffentlichen Zugang zu den Seen auch für kommende Generationen zu erhalten, aus Sicht der Bundesregierung eher störend.

Ausverkauf der Heimat auf gesetzlicher Grundlage
 
Erst zögerlich gab der Bund und die BVVG die Namen der Seen bekannt, die im Fokus der Privatisierungswelle stehen. Während zunächst nur Seen mit einer Fläche über zehn Hektar bekannt gegeben wurden, mußte man nun zähneknirschend weitere „Objekte“ veröffentlichen, die im Bundesbesitz sind und veräußert werden sollen (siehe hier und hier).
 
Möglich macht es das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz), woraus sich für die BVVG der Auftrag zur Privatisierung auch von Seen ergibt. Dabei scheint es geradezu skurril, daß in der Rechtslage die Option festgehalten ist, daß die Seen vor der Privatisierung zunächst insbesondere den Anrainergemeinden zum Kauf angeboten werden sollen. Angesichts der vielerorts prekären finanziellen Lage der Kommunalhaushalte, ist diese Option jedoch nur reine Makulatur.
 
Kein „Kuhhandel“ mit der BVVG - Seen müssen Allgemeingut bleiben!
 
Eine Privatisierung der Seen würde bedeutet, daß die Wasserflächen und angrenzenden Uferflächen nicht mehr als kostenloser Naherholungsraum für Anwohner zur Verfügung stünden. Eine einzigartige Pflanzen- und Tierwelt wäre den kommerziellen Interessen von künftigen privaten Eignern ausgeliefert. Dies scheint jedoch die BVVG nicht zu interessieren.
 
Obwohl sich der öffentliche Druck zuletzt mit einer 120.000 Unterschriften umfassenden Petition gegen den Seen-Ausverkauf erhöhte und das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits vor einem Jahr eine Bundesratsinitiative anstrengte, möchte der Bund die Seen allerdings nicht „verschenken“. Als Antwort auf die Forderung Mecklenburg-Vorpommerns, die Seen unentgeltlich abzutreten, hielt der BVVG mit dem „Kuhhandel“ dagegen, die Seen nur mit Wald- und Agrarflächen aus Landesbesitz zu tauschen. Bei den derzeitigen Preisen für Landwirtschaftsnutzflächen hätte somit die BVVG weit mehr „Spekulationsmasse“ zur Verfügung, um die BRD-Kassenlage aufzuschönen….

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 12. Januar 2011