Demo Neubrandenburg: Verbot gekippt, doch Stadt wills wissen!

Das Verbot für die am Sonnabend in Neubrandenburg angemeldete Demonstration unter dem Motto "CDUPDSSPD = Außer Spesen nix gewesen! - Schwerin wir kommen!" wurde gestern gekippt.
Das Verwaltungsgericht Greifswald ging von offensichtlicher Aussichtslosigkeit des Hauptsacheverfahrens für die Stadt Neubrandenburg aus und hielt die Verfügung nach Prüfung der Sach- und Rechtslage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für rechtswidrig.

Nachfolgend zitiere ich aus dem Beschluß:

" [...] Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß durch die angemeldete Demonstration Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen werden. [...] Allein die Tatsache, daß am 27.05.1942 ein Attentat auf Heydrich verübt wurde, kann kein Grund sein, jegliche Veranstaltung an diesem Tag zu verbieten. [...] Offensichtlich wurde hier seitens des Antragsgegners nach Gründen gesucht, um eine nicht erwünschte bzw. genehme Veranstaltung zu verbieten. Dafür ist das Versammlungsrecht als Recht der Gefahrenabwehr aber nicht gedacht. Es ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung oder Verhinderung von Demonstrationen mit nicht genehmen Inhalt. Die staatlichen Organe - auch Kommunen - haben insoweit Neutralität zu wahren. [...]"

Der Rechtsbruch der Behörde ist demnach offensichtlich. Die Stadt Neubrandenburg, hat mehr als einmal gerichtlich unterlegen und peinliche Belehrungen über sich ergehen lassen müssen. In den kommenden Tagen werden daher ALLE möglichen weiteren juristischen Schritte gegen die am Verbot Beteiligten geprüft und ggf. eingeleitet.

Das Gericht führt weiter aus, daß bereits am 25.04.2006 auf einer Besprechung der Behörde beschlossen wurde, ein Verbot der Demo voranzutreiben, und nur falls sie sich nicht verbieten ließe, Regelungen für den Ablauf zu treffen seien. Es stellte fest, daß bei den vergangenen nationalistischen Versammlungen in Neubrandenburg, es nie zu Straftaten aus der Demonstration heraus kam, die Gewalt regelmäßig von Gegendemonstranten ausging.

Um 13 Uhr bereits teilte heute das Oberverwaltungsgericht mit, daß die Stadt Neubrandenburg gegen den Beschluß Beschwerde eingelegt hat. Ich erwarte eine juristische und keine politische Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und gehe davon aus, daß diese am Freitag ebenfalls gegen die Stadt Neubrandenburg ausfallen wird, und die Demonstration planmäßig durchgeführt werden kann.

Die Beschwerdebegründung der Stadt Neubrandenburg liegt mir noch nicht vor, ich bin allerdings auf deren Inhalt gespannt. Wenn auch juristisch untauglich hatten die Schreiben der Stadt bisher einen hohen Unterhaltungswert.

Neubrandenburg, 25.05.2006


David Petereit

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 25. Mai 2006