Kreisgebietsreform: Sieben Klageschriften erwartet

Die Landkreise Ostvorpommern, Rügen, Uecker-Randow, Müritz und Ludwigslust wenden sich neben den kreisfreien Städten Wismar und Greifswald gegen die geplante Kreisgebietsreform, die als DAS Projekt der rot-schwarzen Koalition gelten kann. Am 7. Juli 2010 wurde es nach großem Hickhack im Landtag durchgewunken. Im Ergebnis der Reform sollen sechs Großkreise entstehen, die fast alle an Größe das Saarland (ein Bundesland!) übertreffen würden  

2007 erste Watschen für Anhänger von Monstergebilden

Die Chancen, das Projekt zum Platzen zu bringen, stehen nicht einmal schlecht. Schon einmal erhielten Fans von Monsterkreisen im Saarland-Format vom LVG ein paar kräftige Watschen. Im Juli 2007 hatte das Gericht das damalige „Verwaltungsmodernisierungs-Gesetz“ (es sah sogar nur fünf Landkreise vor!) der rot-roten Regierung für verfassungswidrig erklärt, da es das Prinzip der Überschaubarkeit außer Acht lasse. „Kreise müssen so gestaltet sein, daß es den Kreistagsabgeordneten möglich ist, eine ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag und seinen Ausschüssen zu entfalten“, erklärte seinerzeit Gerichtspräsident Gerhard Hückstädt.

Geplante Einsparungen wohl eher „Peanuts“

Zwar führt die derzeitige Landesregierung wiederum die Einspareffekte ins Feld, die mit einer Kreisgebietsreform zu erreichen seien. Dem hält der Chef des Landkreistages, Jan Peter Schröder, entgegen: Die prognostizierten 8,5 Millionen seien im Vergleich zu den Ausgaben der Kreise in Höhe von 1,1 Milliarden als „Peanuts“ zu werten.

Ein schönes Beispiel aus der Praxis brachte Rügens Landrätin Kerstin Kassner ins Spiel: „Wie soll sich ein Abgeordneter aus Sassnitz über eine Schulrenovierung in Ribnitz-Damgarten (jetzt noch Landkreis Nordvorpommern – d. Red.) ein Bild machen.“   

Das will die nationale Opposition:

Die NPD-Fraktion hat der Enquete-Kommission des Landtags bereits im Februar 2008 einen alternativen Vorschlag gemacht. Das nationale Gegenmodell zielt darauf ab, die noch bestehenden Kreisstädte zu erhalten und zu stärken. Die Landkreise würden in diesem Fall auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Minimum reduziert und den Großteil ihrer Aufgaben an die Städte abgeben. Die Behördenmitarbeiter müßten sich lediglich mit einem Dienstherrenwechsel abfinden. Der Streit zwischen Kommunen, die bislang gut miteinander auskamen und nur durch die Reform aufeinandergehetzt wurden, fände ein Ende. Die umlandbetreuende Stadt wäre geschaffen.

Ob dieser Pfeil erneut aus dem Köcher gezogen werden kann, hängt natürlich vom Ausgang des Klageverfahrens ab.
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 27. November 2010