Demonstration für den 27. Mai in Neubrandenburg wurde nicht verboten!

Gestern berichtete der Nordkurier, daß der Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg die von mir für den 27. Mai 2006 angemeldete Demonstration unter dem Motto "CDUSPDPDS = Außer Spesen nix gewesen - Schwerin wir kommen!" verboten hätte. Ein Schreiben sei bereits Anfang der Woche an mich auf den Weg gebracht worden.

Dies ist die erste unwahre Behauptung. Es liegt zu diesem Zeitpunkt weder bei mir noch bei dem beauftragten Rechtsvertreter eine Verbotsverfügung vor.

Weiterhin behauptete Krüger laut der Pressemitteilung, daß die angemeldete Demonstration in Zusammenhang mit dem Attentat auf Reinhard Heydrich 1942 stünde.

Auch diese Behauptung ist unwahr.

Bereits vor zwei Wochen teilte die Stadt Neubrandenburg mit, daß der Oberbürgermeister vorhabe die Demonstration zu verbieten. Tatsachen zur Begründung trug sie nicht vor. Ich wies sie in Folge dessen auf die gerichtlichen Niederlagen in der Vergangenheit hin und trug vor, gegen ein evtl. Vebot auf jeden Fall gerichtlich vorzugehen. Der beauftragte Rechtsanwalt bat die Stadt zudem, daß sie das Verbot zeitnah aussprechen möge. Er wies darauf hin, "daß die Versammlungsbehörde verpflichtet ist, die Durchführung von Versammlungen zu fördern und bestmöglich zu gewährleisten und sie nicht das Recht hat, Versammlungen durch kurzfristige Verbote oder erstickende Auflagen zu behindern oder praktisch unmöglich zu machen. Dies stellt eine unzulässige Ausübung des Verwaltungsermessens dar und kann ggf. den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

Innerhalb kürzester Zeit ist dies bereits die dritte Falschmeldung der regionalen Presse in Mecklenburg-Vorpommern. So berichtete der Nordkurier im Vorfeld des Totengedenkens in Demmin, daß die Versammlung durch Auflagen zeitlich verlegt wurde, verschwieg aber den Klageerfolg vor dem Verwaltungsgericht, der diese Auflagen kippte. Die Ostseezeitung berichtete Ende April darüber, daß die Ospa der NPD Rostock das Konto gekündigt habe, doch auch dieser Sachverhalt ist frei erfunden.

So oder so, die Demonstration in Neubrandenburg wird stattfinden. Sollte die Stadt Neubrandenburg, doch ein Verbot erlassen, so wird die Klage abermals Erfolg haben, und die Versammlungsbehörde ein weiteres mal eine peinliche Belehrung über das Versammlungsrecht über sich ergehen lassen müssen. Dafür muß man kein Hellseher sein, sondern einfach die einschlägige Rechtsprechung beachten.

Infos zu der Demonstration finden sich unter: www.snbp.info / www.npd-mv.de / www.aktionsfront.org

Neubrandenburg, 17.05.2006


David Petereit
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 17. Mai 2006