Am Donnerstag endete vor dem Landgericht Rostock ein spektakulärer Prozeß gegen fünf Angeklagte mit magerem Ergebnis. Die Vorwürfe der Rostocker Staatsanwaltschaft gegen die Personen reichten von Betrug, Bestechung, Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung bis Veruntreuung. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen seien zwischen 1999 bis 2001 bis zu fünf Millionen Euro von der Verwaltung des Rostocker Arbeitsamtes unrechtsmäßig umgeleitet worden.
Einigen Angeklagte sollen dabei gegenseitige Bekanntschaften aus der Zeit ihrer ehemaligen hauptamtlichen bzw. inoffiziellen Tätigkeiten im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und im Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR behilflich gewesen sein. Es handelt sich dabei ausschließlich um männliche Personen im Alter zwischen 47 und 67 Jahren. Zwei der fünf Angeklagten (Rainer R., ein ehemaliger NVA-Offizier sowie Fred-Dieter H.) waren zum Zeitpunkt des Tatgeschehens verbeamtete Mitarbeiter des Arbeitsamtes Rostock. Bei den drei anderen Angeklagten handelt es sich um die kaufmännisch Tätigen Burkhard G. (ehemaliger Offizier des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit), Hans-Jürgen M. (Ex-Stasi-Mitarbeiter) und Gerald B.
Rostocker Stasi-Ring im Arbeitsamt? NPD hakte nach!
Letztendlich wurden drei Angeklagte freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft bereits Revision eingelegt hat. Das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung u. a. angegeben, daß Indizien vorhanden sind, jedoch die Schuld der Angeklagten nicht vollends bewiesen werden konnte. Interessant ist hierbei eine Passage, daß nach Ansicht des Gerichts ebenso die chaotischen Zustände im Arbeitsamt Ende der 90er Jahre dafür verantwortlich waren, daß allgemein Millionenaufträge an private Arbeitsvermittler vergeben worden wären, ohne eine Prüfung der fachlich-qualitativen Eignungen vorzunehmen.
Nachfragen seitens der NPD-Fraktion an die Landesregierung, wurden mit dem Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren abgewiesen (siehe
hier und
hier). Gerne hätte man gewußt, welche Fördergeldvergabepraxis so in den Behörden und Ämtern angewandt wurde und weshalb Personen mit solcher Vergangenheit so unabhängig von staatlicher Kontrolle schalten und walten konnten. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof möglich ist, werden Nachfragen vermutlich auch weiterhin abgeblockt. Die NPD-Fraktion wird dennoch nachhaken und dem Recht der Öffentlichkeit Nachdruck verleihen, über das Geflecht aus Günstlingswirtschaft in Behördenstuben, Stasi und Nachtwächterstaat informiert zu werden.
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Erstellt am Mittwoch, 03. November 2010