Heute Morgen fand sich das Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn zusammen um über die Schulhof CD des NPD Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern „Freiheit satt BRD!“ zu entscheiden. Die CD wurde bereits im beschleunigten Verfahren durch das 3er-Gremium der Behörde mit Wirkung vom 14. September auf den Index gesetzt. Die Überprüfung der Entscheidung sollte nun durch das 12er-Gremium erfolgen. Lediglich neun Personen erschienen. Im Publikum ließen sich eine Hand voll Personen nieder, darunter ein Vertreter des Landeskriminalamtes und Presse.
In einer knapp halbstündigen Erwiderung führte der stellvertretende Landesvorsitzende David Petereit nachvollziehbar und schlüssig gegen die seines Erachtens unsinnigen Begründungen und falschen Auslegungen der Texte aus. Er legte mehrere falsche Textabschriften in der ursprünglichen Entscheidung dar und beantragte die Streichung der CD von der Liste der jugendgefährdenden Medien.
Er erinnerte die Beisitzer des Gremiums daran, daß die Regelungen des Jugendschutzgesetzes, die es verbieten ein Medium allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts zu indizieren. Indizierte Medien dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht oder öffentlich beworben werden.
Nach seiner Erwiderung schafften es die Beisitzer die CD binnen 10 Minuten endgültig zu indizieren. Dies werte Petereit als Indiz dafür, daß genau die gleiche Sorgfaltspflicht an den Tag gelegt wurde, mit welcher die CD im Vorfeld behandelt wurde. Im Wesentlichen schloß das Gremium sich der Begründung des ursprünglichen Beschlusses an. Die CD sei im Gesamtkontext zu betrachten. So wurden zu Auslegung einzelner Liedtexte Inhalte anderer Lieder auf der CD herangezogen.
In der Aussage eines Liedes, indem es heißt „drum gehen wir auf die Straße und schreien es heraus, der Kampf um Deutschlands Freiheit ist noch längst nicht aus“, sieht man beispielsweise die versteckte Aufforderung zu einem Angriffskrieg gegen Polen, Rußland und andere. Auch Namen der Interpreten und nicht deren Texte wurden behandelt. Diese hätten eindeutig nationalsozialistischen Bezug. In einem Fall stünden die Interpreten allein wegen ihres Namens in der Tradition der Ideologie des Expansionsstrebens des Nationalsozialismus und stünden zudem dem Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat als Glied der Völkergemeinschaft und Völkerverständigung unter Einschluß gerade auch der Aussöhnung des deutschen Volkes mit früheren Kriegsgegnern entgegen.
Gegen die Entscheidung ist nun der Klageweg möglich.
Wohl ohne große Erwartungshaltungen gegenüber dem Gremium, hatte Petereit zuvor seine Ausführung damit beendet die Zusammenfassenden Worte eines ihm Bekannten zum vorläufigen Indizierungsbescheid zur Kenntnis zu geben:
„Jetzt habe ich mich durch das ganze Papier gequält und bin auch nicht schlauer. Ich frage mich wer dämlicher ist, derjenige, der sowas schreibt, oder der der sowas glaubt. Die sollen doch einfach schreiben, daß ihnen die CD nicht passt und gut. Sowas ist einfach nur peinlich.“
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Erstellt am Donnerstag, 07. Oktober 2010