Auflagen für die 1. Mai Demonstration in Rostock

Die nachfolgenden Auflagen wurden von der Behörde erlassen, gegen Teile davon bestreiten wir natürlich den Rechtsweg. Bis keine andere postive Meldung von uns kommt, sind diese als verbindlich anzusehen und zu beachten.

1. Die Benutzung von mehr als 20 Trommeln ist untersagt. Ebenso ist es untersagt, daß die Trommler im Gleichschritt marschieren. Die Trommeln dürfen nicht so geschlagen werden, daß ein einheitlicher Marschschritt entsteht und den Demonstrationsteilnehmern dadurch Kommandos gegeben werden. Kommandodurchsagen an die Trommler sind untersagt, sofern durch diese einheitliches Trommeln und eine Lenkung der Demonstrationsteilnehmer, z. B. im Hinblick auf einen Gleichmarsch, erreicht werden soll.

2. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und das Tragen von Uniformen, Uniformteilen und gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung sowie das gemeinsame Tragen von dunklen Springestiefeln, Bomberjacken in den Farben schwarz, blau, militärgrün und dunkelrot und militärische Kopfbedeckungen ist untersagt.

3. Die Verwendung von Fahnen – außer der Bundesflagge und der Flaggen der bestehenden deutschen Bundesländer und der Flagge der europäischen Union, deren Einsatz unbeschränkt bleibt - wird mit der Maßgabe gestattet, daß eine Fahne pro 50 Teilnehmer verwendet werden darf und die Fahnen über den gesamten Aufzug gleichmäßig zu verteilen sind. Nicht mitgeführt werden dürfen die Reichskriegsflagge und Fahnen, die gesetzlich verboten sind.

4. Untersagt ist das geschlossene marschieren in Blöcken, Zügen und Reihen sowie im Gleichmarsch.

5. In Sprechchören sowie auf Transparenten haben Aussagen, die das NS-Regime, seine Organisationen und deren (auch selbst ernannten) Folgeorganisationen sowie verbotene Parteien und Vereine einschließlich deren Nachfolgeorganisationen glorifizieren, verharmlosen oder sonst wieder beleben zu unterbleiben. Untersagt sind insbesondere die Sprüche Ruhm und Ehre der Waffen-SS!, Wir sind wieder da!, Trotz Verbot sind wir nicht tot!, Die Straße frei und alle Varianten des Spruches Hier marschiert ...!. Gleiches gilt für etwa zu verbreitende Druckwerke, Transparente und musikalische Darbietung.

Wir sehen uns am 1. Mai, 11 Uhr am Haupbahnhof in Rostock, Ausgang Südstadt!

zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 25. April 2006