Vorsicht, nicht zur Nachahmung empfohlen

Der Anklamer Bürgermeister Galander hatte seiner eigenen Stadtverwaltung vorgeworfen, es gäbe in ihr "organisierte Kriminalität". Außerdem kandidierte er für die Stadtvertretung, obwohl er nicht in Anklam wohnte. Dafür wurde er wegen Verleumdung und Wahlfälschung angeklagt.

Das zuständige Gericht hatte auch schon einen Termin für die Verhandlung angesetzt, aber - oh Wunder! - auf einmal löste sich alles in Wohlgefallen auf. Keine Verhandlung, keine Bestrafung. Statt dessen großzügigerweise eine Einstellung gegen Geldzahlung in unbekannter Größenordnung.

Liebe Kinder, sagt es auch Euren Eltern: So viel Nachsicht könnt Ihr als Normalbürger nicht erwarten. Kommt nicht auf den Gedanken, jetzt eure Stadtverwaltung als organisiertes Verbrechen zu bezeichnen, selbst wenn etwas Wahres daran sein sollte. Ihr werdet nämlich gnadenlos verknackt, wie alle kleinen Leute. Kandidiert auch nicht in einer Stadt, in der Ihr nicht wohnt, für einen Parlamentssitz, weil man dafür in aller Regel happige Strafen kassiert.

Eine Vorzugsbehandlung wie Galander könnt Ihr nur erwarten, wenn Ihr allerhöchstes Wohlwollen genießt. In manchen Ländern der Dritten Welt gibt es die Kaste der "Unantastbaren". Das sind Bonzen, die über dem Gesetz stehen und an die sich kein Richter und kein Staatsanwalt herantraut. Sollten doch einmal Ermittlungen aufgenommen werden, reicht ein Anruf von den richtigen Leuten, und die Sache wird abgewürgt. Bei Galander haben wohl die richtigen Leute angerufen. Offenbar ist er für einflußreiche Kreise so wertvoll, daß er Gerichte nicht fürchten muß. So viel zur Unabhängigkeit der Justiz.

Liebe Kinder, sagt es auch den Eltern: Für Euch gelten die Gesetze aber noch! Ihr heißt nicht Galander. Also Zurückhaltung bei Verleumdungen und Wahlfälschungen!
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 08. September 2010