Die Tagesmutti als Politkommissarin

Nach nicht einmal einem Tag des am 01. August in Kraft getretenen Kita-Erlasses verkündete die Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD), daß auch private Kindererzieher unbedingt die „Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ befolgen müssen. So sind die kommunalen Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten angehalten, nur jenen Kindertagespflegern eine Genehmigung zu erteilen, die konform mit der herrschenden Klasse sind. 
 
Bekanntermaßen müssen künftig gemäß dem Erlaß „Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bei der Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ private Träger von Kindereinrichtungen einen Gesinnungs-TÜV für alle Mitarbeiter als Vorraussetzung zur Kindererziehung durchführen lassen. Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich nichts anderes, als ein faktisches Berufsverbot für system- und gesellschaftskritische Erzieher.
 
Angst vor der „Braunen Brut“
 
Und wer alles nicht auf dem Boden der Verfassung steht, haben diese selbsternannten Gralshüter auch schon ausgemacht: Nationale, Heimat- und Volkstreue sowie schlichtweg Mitglieder der NPD. Die Lizenzpresse „Der Spiegel“ bejubelte auch schon in gewohnter Weise im Online-Artikel „Bastion gegen braune Brut“ den Vorstoß Schwesigs, wobei die Wahl der Überschrift schon ein Vorgeschmack auf Zustände gibt, welche an mittelalterliche Zeiten der Hexenjagd erinnern.
 
Ins gleiche Horn stieß auch die „moralische Instanz“ der BRD – der Zentralrat der Juden in Deutschland. Dieser nannte Schwesigs KiTa-Erlaß ein Modell mit Vorbildcharakter, welcher seine Anwendung bundesweit finden sollte. Schließlich sei Mecklenburg-Vorpommern mit dem Erlaß „ein starkes Beispiel für einen kämpferischen demokratischen Staat“.  
 
Grundgesetz in der BRD nur Schall und Rauch
 
Jene, die keine Gelegenheit ungenutzt lassen, um das Verfassungsprovisorium von alliierten Ganden - das Grundgesetz - hoch leben zulassen, halten es für opportun, dieses bei politisch mißliebigen Bürgern einfach auszuhebeln. So widersprechen der KiTa-Erlaß und die Gesinnungsschnüffelei unter privaten Kinderpflegern dem Grundgesetz. Heißt es doch im Artikel 3, Absatz 3, daß niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Oder in Artikel 12, wo die freie Berufswahl manifestiert ist.
 
Allgemein wurde auch schon in vergangenen Tagen der BRD die Anwendung von Repressionserlassen als Verletzung von Grundrechten gewertet. So gab es beispielsweise den „Radikalen-Erlaß“ vom 28. Januar 1972 in der Amtszeit des SPD-Bundeskanzlers Willy Brands, mit dem insbesondere DKP-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst heraus gehalten werden sollten. Auch sie sollten keine pädagogische Anstellung in öffentlichen Einrichtungen finden. Schon damals wurden Stimmen laut, die eine Beschädigung des Staates und seines angeblich demokratischen Selbstverständnisses befürchteten. So nannte der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt seinen „Radikalen-Erlaß“ in der Nachbetrachtung einen schweren Fehler seiner Regierung. Schlußendlich wurde der Erlaß bereits vier Jahre später von seinen Initiatoren aufgekündigt…
zurück | drucken Erstellt am Montag, 02. August 2010