Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit

Nicht wenige Arbeitssuchende wenden sich an private und gewerblich agierende Arbeitsvermittler. Als Opfer eines politischen Systems, das Millionen von Deutschen ihr Recht auf Arbeit vorenthält, sehen sie fernab von der staatlich organisierten Arbeitsvermittlung, der Bundesagentur für Arbeit, private „Job“-Verkäufer als letzten Ausweg an, um sich wieder in Lohn und Brot bringen zu können.
 
In den letzten Jahren hat sich auf dem Gebiet der Arbeitssuche ein florierender Handel mit den bekannten „Vermittlungsgutscheinen“ entwickelt. Für jeden vermittelten Arbeitslosen mit Vermittlungsgutschein bekommt ein privates Arbeitsvermittlungsunternehmen Geld von der Arbeitsagentur, wenn ein Arbeitssuchenden in einen mindestens 15 Wochenstunden umfassenden, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag vermittelt worden ist. Wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wochen andauert, werden dem privaten Vermittler 1.000 Euro ausgezahlt. Nach sechs Monaten gibt es noch einmal 1.500 Euro.
 
Bundesrechnungshof rügt Arbeitsvermittlung durch Dritte
 
Das Vermittlungsgutscheinsystem wurde 2002 nach dem Skandal um gefälschte Vermittlungszahlen bei der Bundesanstalt für Arbeit eingeführt und zwischenzeitlich bis 2011 verlängert. Private Wettbewerber, so die damalige Idee, sollten die Arbeitsverwaltung auf Trab bringen. Dies nutzen augenscheinlich auch gezielt windige Arbeitsvermittler, die gern und oft Arbeit auf Zeit bzw. leihweise anbieten.
 
Wenig schmeichelhaft klingt, wie der Bundesrechnungshof angesichts der mageren Vermittlungszahlen die Lage bereits in einem vertraulichen Papier im Jahr 2003 beurteilt: Das System der Vermittlungsgutscheine sei "wenig erfolgreich" und "in hohem Maße mißbrauchsanfällig". Nur selten seien "Problemgruppen des Arbeitsmarktes erreicht" worden. Der Bundesrechnungshof bemängelt weiter, daß fast jede dritte Vermittlung fingiert sei. In einem Fall habe sich der Arbeitsvermittler gar selber an einen Arbeitgeber vermittelt und kassiert.

Belastung der öffentlichen Kassen durch Vermittlungsgutscheine

Nach Angaben des Landesvorsitzenden des Rings der Arbeitsvermittler wurden in Mecklenburg und Vorpommern im vergangenem Jahr insgesamt 3.281 Vermittlungsgutscheine ausgestellt. Damit erfolgte ein Rückgang gegenüber 2008 in Höhe von 500 Fällen, weshalb das System der Vermittlungsgutscheine nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch unter finanziellen Aspekten generell zu hinterfragen ist.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 49 Millionen Euro für Vermittlungsgutscheine in den bundesweiten Finanzergebnissen ausgewiesen. Für das Jahr 2009 ist ein leichter Rückgang ablesbar – aber immerhin 45 Millionen Euro wurden noch ausgezahlt. Die Vermittlungsgutscheine für die private „Konkurrenz“ müssen nach wie vor von den Arbeitsagenturen ausgestellt und abgerechnet werden. Dies ist ein enormer Verwaltungsaufwand mit Geldern der öffentlichen Hand, die einmal mehr an der richtigen Stelle fehlen werden...
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 30. Juni 2010