Die SPD/CDU-Landesregierung will die Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow sowie die Hansestadt Greifswald zu einem neuen Superlandkreis zusammenlegen. Das soll Einsparungen bringen. Während man diese Hoffnung wohl als äußerst fadenscheinig bezeichnen muß, sind die Nachteile der sogenannten Kreisgebietsreform offensichtlich. Greifswald verliert die Kreisfreiheit und Anklam oder Pasewalk – vielleicht sogar beide – den Kreisverwaltungssitz.
Die nationale Opposition im Landtag hat hierzu eine Alternative vorgeschlagen. Wenn schon etwas eingespart werden soll, dann am besten der Landkreis selber. Im Grundgesetz ist zwar festgelegt, daß Landkreise nicht abgeschafft werden dürfen. Welche Aufgaben sie zu erledigen haben, das kann frei gestaltet werden. Es wäre daher rechtlich möglich, die meisten Befugnisse der Landrätin auf die Stadtverwaltungen Anklams und Greifswalds zu übertragen. Etwa bei Karlsburg könnte man den Landkreis verwaltungstechnisch teilen. Greifswald betreut die Bürger im Westen des Kreisgebiets und Anklam die im Osten. In der Praxis würde das so aussehen, daß etwa das Gesundheitsamt des Landkreises oder die Führerscheinstelle in die Verwaltung Anklams beziehungsweise Greifswalds eingegliedert würden. Beide Städte würden aufgewertet. Sie besäßen den Status umlandbetreuender Kommunen. Für die Bürger in der Umgebung Greifswalds würden sich zudem die Wege zur Verwaltung verkürzen.
Seien wir mal ehrlich. Unter einem Landkreis versteht man gemeinhin ein besiedeltes Gebiet, das einheitlich verwaltet wird. Trifft diese Bezeichnung auf Ostvorpommern zu? Angesichts der wenigen Leute, die hier noch leben, muß wohl eher von einem Naturpark gesprochen werden, in dem sich ein paar verstreute Ansiedlungen verlieren. Für den Süden des Kreisgebietes ist sogar das noch geschmeichelt, genauso wie für den Norden Demmins. Da lohnt sich ein Landkreis überhaupt nicht mehr.
Anstatt Anklam und Greifswald zugunsten eines Großlandkreises zu schwächen, muß der vorhandene Kreis als Verwaltungseinheit zurückgebaut werden, um die Städte zu stärken. Was von der Kreisverwaltung übrig bliebe, wären die Rechtsaufsicht und, so lange Hartz IV besteht, die Aufsicht über die Sozialagentur. Außerdem könnte man sich die Unfrieden stiftenden Streitereien um den Kreisstadtstatus sparen.
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Erstellt am Mittwoch, 23. Juni 2010