Bislang lebten sie schiedlich, friedlich nebeneinander. Doch da gibt es ja noch die Kreisgebietsreform. Sie wird zu Monstergebilden im XXL-Format führen und hat zu einer Hatz der Noch-Kreisstädte um den größten Teil vom jeweiligen Kuchen, besser: den gesamten Kuchen geführt.
Man kann es den derzeitigen Kreissitzen noch nicht einmal verübeln, wenn ihre Stadtoberen und Parteifraktionen unter Aufbietung aller Kräfte die Argumente zusammentragen, die nun einmal für sie die entscheidenden sind und die letztlich den Ausschlag geben sollen. Nicht anders ist es im Falle von Ludwigslust und Parchim. Mittlerweile ringen beide erbittert um den Hauptstadtsitz des geplanten Monsterkreises Südwestmecklenburg, der 226.000 Einwohner haben soll. Gewiß, es hätte es für die Menschen im Westteil des Landes noch schlimmer kommen können. Der ursprüngliche Entwurf des Landes sah vor, einen Kreis Westmecklenburg zusammenzuzimmern (Einwohnerzahl: 500.000). „Wäre es so gekommen, die Kreistagsabgeordneten hätten wohl angesichts der weiten Wege mit Hubschraubern einfliegen müssen“, bemerkte ein Journalist der Parchimer Zeitung. Doch auch so fühlen sich die Parchimer klar im Nachteil: Erst das Amt für Landwirtschaft weg, dann die Polizeiinspektion und jetzt wohl auch noch der Status als Kreisstadt. Da wirkt es geradezu demagogisch, wenn Innenminister Lorenz Caffier (CDU) die Durchführung eines Bürgerentscheids in die Debatte einbringt. „Klar, bei 98.301 Einwohnern im Landkreis Parchim und 124.595 in Ludwigslust läßt sich der Ausgang des Votums jetzt schon vorhersagen“ (Parchimer Zeitung, 27.03.2010).
Das nationale Gegenmodell zur „Kreisgebietsreform“
Allgemein gilt: Kreisstädte, in denen jetzt noch halbwegs Leben herrscht und die nicht das Glück haben werden, etwas vom Kuchen „Kreisgebietsreform“ abzubekommen, dürften der Verödung anheimfallen (lesen Sie zum Thema auf dieser Seite auch die Beiträge
„Absturz in Bedeutungslosigkeit droht“ und
„Für den Erhalt von Bürgernähe“).
Die NPD-Fraktion richtete am 20. Februar 2008 an die eigens für die „Reform“ gebildete Enquete(Erhebungs-)Kommission des Landtages einen richtungsweisenden Antrag. Der Vorstoß enthält ein Gegenmodell. Es zielt darauf ab, die Landkreise auf ein verfassungsrechtliches Minimum zu reduzieren. Stattdessen sollen die Kreisstädte und die kreisfreien Städte eine Stärkung erfahren – also das genaue Gegenteil einer bloßen Verschmelzung, die der Landesregierung vorschwebt.
Beim nationalen Modell würden erhebliche Teile der Landkreisverwaltungen eine Angliederung an die Behörden der Kreisstädte und der kreisfreien Städte erfahren. Diese erledigten dann bisherige Landkreisaufgaben (z. B. Bauamt, Umweltbehörde, Führerscheinstelle) für ihr gesamtes Umland mit. Die Wege zu den Sitzen von Verwaltungen blieben für die Bürger die gleichen; die Behördenmitarbeiter würden nur den „Dienstherren“ wechseln. Das Modell der „umlandbetreuenden Stadt“ wäre in die Tat umgesetzt und eine schier unerträgliche Situation weitgehend entkrampft.
zurück
|
drucken
Erstellt am Donnerstag, 15. April 2010