Jeder Widerspruch bei der zuständigen ARGE und jede Klage beim Sozialgericht ist wie ein Stein, den man auf das asoziale Gesetzesmachwerk namens Hartz IV wirft oder gleicht zumindest einer Schippe Sand, die ins Verarmungsgetriebe rieselt und es schließlich still stehen läßt.
Glücklicherweise setzen sich immer mehr Bürger gegen rechtswidrige Bescheide zur Wehr. Wenn alle Hartz-IV-Opfer diesem Beispiel Folge leisten würden, geschähe dasselbe, als wenn sämtliche Inhaber von Bankkonten gleichzeitig ihr Geld abhöben. Die Geldinstitute wären sofort platt. Ebenso könnte eine Flut von Widersprüchen und Klagen die herrschenden Parteien zwingen, Hartz IV zurückzunehmen und durch sozialere Regelungen zu ersetzen, gegen die nicht mehr so viele Menschen vorgehen würden. Noch entstehen dem Leistungsbezieher dadurch, daß er Widerspruch einlegt, keine Kosten. Dies gilt unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert. Sollte er sich mit seinem Rechtsmittel aber durchsetzen, kann er beim Amt sogar die Erstattung seiner Kosten fordern. Als notwendige Aufwendungen sind dabei unter anderem anerkannt: Ausgaben für Telefon und Fax, Kopien und Fahrtkosten.
Ähnlich verhält es sich bei Klagen. Gerichtskosten entstehen nicht. Ein Anwalt ist auch in der zweiten Instanz nicht notwendig, und falls man doch einen haben will, beantragt man Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht. Dafür muß ein Anwalt die Beratung sowie die Vertretung im Widerspruchsverfahren übernehmen, wozu er im übrigen verpflichtet ist und wofür er höchstens 10 Euro nehmen darf. Anschließend beantragt man Prozeßkostenhilfe für das sozialgerichtliche Verfahren selbst. Wird die bewilligt, übernimmt der Staat die Bezahlung des Anwalts auch dann, wenn man verliert. All dies ist risikolos und gar nicht so schwer. Das Schlimmste, was einem passieren kann, ist ein Hinweis des Sozialgerichts, daß die Klage vollkommener Blödsinn sei und man sie besser zurücknehmen solle, sonst müßten Bürokosten in einer Größenordnung von maximal 10 Euro übernommen werden. Dem sollte dann Folge geleistet werden.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Die Betroffenen selbst können entscheiden, ob sie Hartz IV den Todesstoß versetzen wollen. Das ist machbar.
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Erstellt am Mittwoch, 31. März 2010