Einschränkungen für Wahlwerbung
Auf der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung in Ueckermünde beschäftigten sich die Mitglieder neben einer Vielzahl von Drucksachen mit drei Sachanträgen der Parteien. Unter Federführung der Linken/SED wurde beantragt, die Wahlwerbung in Ueckermünde neu zu regeln. Demnach dürfen Parteien fortan nur noch an fünf festgelegten Standorten jeweils zwei Wahlplakate anbringen. Lediglich die NPD-Fraktion stimmte gegen diese immense Einschränkung der Wahlsichtwerbung und begründete ihren Standpunkt aus Sicht einer jungen, dynamischen Partei. „Selbst im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern sieht man die rechtliche Grundlage für solch einen Beschluß anscheinend fraglich. So ergibt sich aus einer Stellungnahme, daß eine Beeinträchtigung des Ortsbildes durch Wahlplakate in Kauf genommen werden muß“, so der NPD-Abgeordnete Marcus Neumann ergänzend. Gleichzeitig kündigte er eine rechtliche Prüfung seitens der Nationalen an, da in der Vergangenheit bereits Klagen vor dem Verwaltungsgericht zum Erfolg geführt haben.
Bürgernähe stärken: Fragerecht neu regeln!
Um künftige Sitzungen transparenter zu gestalten und Einwohnern einen größeren Spielraum bei Entscheidungsfindungen einzuräumen, forderte der NPD-Fraktionsvorsitzende Marko Müller notwendige Änderungen in der Hauptsatzung. Derzeit regelt diese unter anderen, daß in der Einwohnerfragestunde keine Fragen gestellt werden dürfen, die sich mit Punkten der nachfolgenden Tagesordnung beschäftigen. Müller machte anhand einiger Beispiele deutlich, daß die Belange der Einwohner stark beschnitten werden, da sich diese erst nach einem gefaßten Beschluß äußern können. Welche Logik dahinter stecken soll, konnten die selbsternannten Demokraten auch nicht erklären. In der weniger als 30 Sekunden „langen“ Gegenrede wurde lediglich auf die Kommunalverfassung verwiesen, wobei Fraktionschef und Bürgermeistersohn Thomas Michaelis (LINKE) den Absatz wahrscheinlich nicht bis zum Schluß gelesen hat. Der vorgeschlagenen Regelung steht nämlich auch nach Auffassung der Kommunalverfassung nichts im Wege.
Antrag abgelehnt!
Händlern entgegenkommen: Ueckermünder Wochenmarkt attraktiver gestalten!
Beim zweiten NPD-Antrag der Tagesordnung, ging es um eine Satzungsänderung, die Anreize schaffen soll, den Wochenmarkt attraktiver und lebendiger zu gestalten. Markthändler, die drei Wochenmarkttage hintereinander den Wochenmarkt besuchen, werden am darauffolgenden vierten Wochenmarkttag von der Standgebühr befreit, soweit die Formulierung des Anliegens. Während die Arbeitslosigkeit steigt, sinkt automatisch die Kaufkraft, so daß auch Händler häufig ohne bzw. mit nur geringem Einkommen auskommen müssen. Nach Auffassung der NPD-Fraktion trägt jede Maßnahme, auch wenn es „nur“ die Standgebühr eines Tages ist, zu einer Entlastung der Händler bei.
Einige Stadtvertreter begrüßten den Antrag und beantragten die Überweisung in den Ausschuß. Neben den drei NPD-Stimmen votierten fünf weitere Abgeordnete für eine Auseinandersetzung im Ausschuß. Nachdem nun noch einige Stadtvertreter ihre überflüssigen Kommentare abgegeben haben, wurde der Antrag letztendlich abgelehnt. „Wir werden die Entscheidung der Demokraten an die Händler tragen. Sie können dann selbst darüber entscheiden, wer in ihrem Sinne Politik betreibt“, so der Fraktionsvorsitzende Marko Müller.
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Erstellt am Montag, 29. März 2010