Greifswalder Verwaltungsgericht weist - wie zu erwarteten war - die Klage gegen die Bürgermeisterwahl in Ferdinandshof zurück.
Das Verwaltungsgericht in Greifswald hat heute die Klage des Landtagsabgeordneten Tino Müller gegen die im Juni 2009 stattgefundene Bürgermeisterwahl in Ferdinandshof zurückgewiesen. Weil der Gemeinde- sowie Kreiswahlausschuß an seiner „Verfassungstreue“ zweifelte, wurde Müller damals nicht zur Wahl zugelassen (wir berichteten
hier und
hier).
Daraufhin klagte Müller vor dem Greifswalder Verwaltungsgericht. Die Richter urteilten heute, „daß Müller für das Bürgermeisteramt nicht geeignet ist, weil die NPD Ziele verfolge, die mit der Freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren seien“. Der Landtagsabgeordnete Tino Müller zeigte sich wenig erstaunt über dieses höchst zweifelhafte Urteil und kündigte an, dagegen in Berufung zu gehen.
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Erstellt am Dienstag, 23. März 2010