Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Mit dem zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das System der Festsetzung der Regelsätze dem Grundgesetz widerspricht und somit „verfassungswidrig“ ist, haben die Herrschenden einen weiteren Nackenschlag für ihr volksfeindliches Handeln erhalten.
 
Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner gestrigen Entscheidung festgelegt, daß die Hartz-IV-Regelsätze vollständig neu zu berechnen sind. Die bisherige Berechnungsmethode ist nicht nachvollziehbar und richtet sich nicht an der Wirklichkeit aus.
 
Dazu erklärte heute der NPD-Landesvorsitzende Stefan Köster in Schwerin:
 
„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Systemparteien und nicht nur für SPD und Grüne, die ja als Bundesregierung Hartz-IV auf den Weg brachten. Auch CDU und FDP, die das Gesetzeswerk seinerzeit im Bundesrat mittrugen, sind mitschuldig an diesem Chaos. Dabei war schon seit Monaten offensichtlich, daß die Karlsruher Richter den Hartz-IV-Sätzen die Verfassungskonformität absprechen würden.
 
In die heutige Zeit paßt es natürlich auch, daß die meisten etablierten Politiker das Urteil begrüßen, aber eigenes Versagen weit von sich weisen. Bestes Beispiel hierfür ist die
'Sozialministerin' von MV, Manuela Schwesig (SPD). Gegenüber den Medien bezeichnete sie die Entscheidung der Verfassungsrichter als 'eine Klatsche für die Politik', ohne darauf hinzuweisen, daß gerade ihre eigene Partei für das verfassungswidrige Gesetz die Hauptschuld trägt. Verantwortungsbewußtsein sucht man bei den Systemparteien vergeblich.“
 
Weiter sagte Köster:
 
„Außer acht gelassen wird aber auch, daß sich die Situation für die Betroffenen durch die Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe in keiner Weise verbessert hat. Vielmehr entstand ein bürokratisches Monster, mit dessen Hilfe die Arbeitslosen noch mehr gedemütigt, gepeinigt und kriminalisiert werden konnten und können. Was bringen aber Möglichkeiten zur Bestrafung von angeblichen Arbeitsunwilligen, was diese Reform angeblich bezwecken sollte, wenn die entsprechenden Arbeitsplätze fehlen. Von Januar bis September 2009 strich die Agentur für Arbeit allein in Mecklenburg-Vorpommern in etwa 20.000  Fällen Hartz-IV-Empfängern die Leistung. Bei rund 77.000 Arbeitslosengeld-II-Beziehern im Land eine alarmierende Quote. Mit durchschnittlich 133,00 Euro wurde den Betroffenen etwa ein Drittel des monatlichen Regelsatzes vorenthalten. Vor allem sogenannte Meldeversäumnisse werden in einer Art und Weise sanktioniert, die die soziale Kälte des Gesetzes mehr als deutlich erkennen läßt. Die staatlich organisierte Familienarmut muß endlich ein Ende haben. Eine Abkehr von der Politik der sozialen Kälte ist bitter nötig. Es ist an der Zeit, daß ein grundlegender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik eingeleitet wird, an dessen Ende sowohl die Pflicht zur Arbeit, als auch das Recht auf Arbeit untrennbar durchgesetzt werden.
 
Spätestens zum 1. Januar 2011 muß nun ein neues Regelwerk in Kraft treten, das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei sind die Probleme auf dem Arbeitsmarkt unheimlich groß. In Mecklenburg-Vorpommern sind zum Beispiel Löhne, die ein unabhängiges Leben unmöglich machen und die Arbeitnehmer zur Inanspruchnahme der materiellen Unterstützung des Staates zum Lebensunterhalt („Aufstocker“) nötigen, die Regel. Gerade hier müßte die Politik endlich steuernd eingreifen. Ein umfassender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik ist von den Herrschenden allerdings nicht zu erwarten. Zu groß ist der Druck verschiedener Lobby-Gruppen."
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 10. Februar 2010