Für Bürgernähe – gegen Monsterkreise im XXL-Format

Sollte die Kreisgebietsreform in Mecklenburg und Vorpommern in der geplanten Form durchgeführt werden, wird der Nordosten der Bundesrepublik aus Monster-Kreisen im XXL-Format bestehen. Dem einen oder anderen Landrat schwant da schon jetzt Böses, zumal ein Großteil der Bevölkerung – die ja immerhin auch als Wahlvolk an die Urnen gebeten wird – der Reform kaum etwas Positives abgewinnen kann.

Die Einsichten der Barbara S.

Auf Ablehnung stößt die Kreisgebietsreform laut Nordkurier (Anklamer Zeitung) vom 4. Januar auch bei Ostvorpommerns Landrätin Barbara Syrbe: „Ich meine, daß man diese Kreisgebietsreform nicht braucht. (...) Die ... geplanten Kreise sind ... außerdem zu groß, um ein echtes Ehrenamt und eine echte Bürgernähe zu haben. Wie soll ein Abgeordneter, der in Neunkirchen bei Greifswald sitzt, ernsthaft darüber ... entscheiden können, an welcher Stelle einer Prioritätenliste eine Straße in Löcknitz stehen soll. Das ginge doch nur, wenn er vor Ort einen Mitarbeiter hat. Und das würde wieder Geld kosten.“ Syrbe, die Mitglied der Linken ist, weicht damit von der Meinung eines großen Teils ihrer Genossen auf Landesebene ab.

NPD-Vorschlag zu einer Kreisgebietsreform der etwas anderen Sorte

Die NPD hat vor dem Szenario, wie es Frau Syrbe beschreibt, schon vor nunmehr fast zwei Jahren gewarnt. Am 20. Februar 2008 richtete sie an die Enquete-Kommission des Landtages, die sich mit der Reform befaßt, einen Antrag, mit dem ein alternatives Modell aufgezeigt wird.

Der Vorschlag zielt darauf ab, „die Landkreise auf ein verfassungsrechtliches Minimum zu reduzieren und dafür die Kreisstädte und die kreisfreien Städte zu stärken“ – also das genaue Gegenteil vom Vorhaben der Landesregierung, die auf eine bloße Zusammenlegung von Kreisstrukturen und deren Verwaltungen setzt und damit viele kleinere Orte, die jetzt noch Kreisstädte sind, der Bedeutungslosigkeit zuführt.

Dem nationalen Vorschlag zufolge sollen „erhebliche Teile der Landkreisverwaltungen den Behörden der Kreisstädte und kreisfreien Städte angegliedert werden. Diese würden dann bisherige Landkreisaufgaben mit erledigen“. Somit könnte „die neue Kategorie der umlandbetreuenden Stadt geschaffen werden“. Sie erledigt jene Sachverhalte, die jetzt unter Regie der Landräte noch bei den Kreisverwaltungen liegen (z. B. Bauamt, Umweltbehörde, Führerscheinstelle) für ihr gesamtes Umland mit.

Die Einsparungen, die sich die Landesregierung von ihrer Kreisgebietsreform erhoffe, „wären durch diese Art von Verwaltungszusammenlegung ebenso zu erzielen“. Die Wege zu den Sitzen von Verwaltungen blieben für die Bürger die gleichen, die Behördenmitarbeiter würden nur den Dienstherren wechseln.

Das Grundgesetz (Artikel 28) macht eine völlige Abschaffung der Kreise zwar unmöglich. Doch blieben ihnen ja noch die Befugnis zur Erhebung der Kreisumlage „zur Bewahrung ihrer finanziellen Eigenverantwortung und ihre Kontrollbefugnisse als Rechts- und Fachaufsicht“.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 06. Januar 2010