Volkstrauertag in Friedland

Am 13. September 2009 wurde in Friedland das Denkmal für die Vertriebenen eingeweiht. Zum Volkstrauertag wurde nun öffentlich zu einer Gedenkfeier mit Kranzniederlegung eingeladen. Neben vielen älteren Bürgern folgten auch wir mit 25 jungen Deutschen dem Aufruf. In unseren Reihen befand sich auch Matthias Grage, der für die NPD in der Friedländer Stadtvertretung sitzt.

Wir konnten allerdings nicht damit rechnen, daß aus der Gedenkveranstaltung ein Staatsakt werden sollte. So wurden wir bereits im Vorfeld von der politischen Polizei überwacht und danach gefragt, was wir noch vorhätten. Mit der Antwort, wir wollen an der offiziellen Gedenkfeier teilnehmen, gaben sich die Staatsschützer zunächst zufrieden. Später informierten sie den Veranstalter über unsere geplante Teilnahme und skizzierten dabei das Horrorszenario, wir würden stören oder gar Krawalle anzetteln.

Zeitgleich wurden massive Polizeikräfte zusammengezogen, um unsere Teilnahme an der Gedenkstunde zu verhindern. Auf dem Weg zum Vertriebenendenkmal wurden wir von der Polizei, unter Einsatz von körperlicher Gewalt, gestoppt. Dabei wurde auch der mitgeführte Kranz beschädigt. Zu Verletzten kam es nicht, dennoch waren wir über das Vorgehen der Polizei schockiert. Als Polizeiführer stellte sich der Polizeioberkommissar (POK) Hübner vom Friedländer Revier vor. Er verweigerte uns letztlich die Teilnahme an der Gedenkveranstaltung. Angeblich wünschte der Veranstalter unseren Ausschluß. Der Hinweis darauf, daß es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, von der man niemanden einfach so ausschließen könne, wurde einfach ignoriert. Somit hat POK Hübner dafür gesorgt, daß geltendes Recht nicht für uns gelten sollte.

Als uns nun verwehrt wurde, unseren Kranz am Denkmal für die Vertriebenen niederzulegen und wir von Polizei umzingelt und festgehalten wurden, wollten wir statt dessen auf den Friedhof ausweichen und dort einen eigene Kranzniederlegung durchführen. Aber dies verweigerte uns POK Hübner als Einsatzführer ebenfalls. Wir beschlossen daher, unsere Kranzniederlegung später durchzuführen, um keinen weiteren Polizeimaßnahmen ausgesetzt zu sein. Wir wollten also nach Hause gehen. Aber auch daraus sollte nichts werden. POK Hübner wollte uns zunächst verweigern zu unseren Fahrzeugen zu gehen, begnügte sich aber dann damit, die Polizeikräfte anzuweisen, den Parkplatz abzuriegeln. Unter fadenscheinigen Gründen sollten nun die Personalien aller Teilnehmer festgestellt und teilweise auch die Fahrzeuge durchsucht werden. Also schritten die Polizeibeamten zur Tat. Für diese Maßnahme gaben sie verschiedene Gründe an, einmal sollte es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handeln, anderen Teilnehmern wurde mitgeteilt, es handele sich um eine Personalienfeststellung.

Insgesamt entstand an diesem Tag der Eindruck, daß der Einsatzführer Hübner klar überfordert war. Nicht anders ist es zu erklären, daß er Maßnahmen gegen friedliche junge Leute anordnete, die den Verdacht der Nötigung und viel schlimmer noch den Verdacht der Willkür aufkommen lassen.



Wir wollten uns das Gedenken an die Gefallenen unseres Volkes nicht verbieten lassen und haben daher unseren Kranz in einem würdigen Rahmen am späteren Nachmittag am Vertriebenendenkmal niedergelegt. Die polizeiliche Schikane wird allerdings ein Nachspiel haben, mit der Prüfung rechtlicher Schritte, auch gegen POK Hübner, haben wir einen Rechtsanwalt beauftragt.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 18. November 2009