Seit Anfang des Jahres teilte die NPD die Sorgen und Nöte der insgesamt 2.100 Schiffbauer der Stralsunder Volkswerft und der Peene-Werft in Wolgast. In einer Kleinen Anfrage vom 31. März 2009, Drs. 5/2328 (
hier) erkundigte sich die NPD-Landtagsfraktion über die Situation der Beschäftigten im maritimen Wirtschaftszweig des Hegemann-Konzerns.
Insbesondere die 170 Leiharbeiter wurden schon damals in eine ungewisse Zukunft entlassen (wir berichteten
hier). Doch nun – rechtzeitig nach der Bundestagswahl ist es raus: Nur mit einem Not-Kredit konnte das Land Mecklenburg-Vorpommern die pommerschen Schiffbaubetriebe vor der Pleite bewahren.
Mißwirtschafts-Vorwürfe gegen Konzernleitung
Ein 28 Millionen schweres Darlehen, wovon zwölf Millionen Euro aus der Haushaltskasse und 16 Millionen durch einen Bankenkredit des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern, war der erste Schritt zu einem weitergreifenden Finanzierungskonzept zwischen Kreditinstituten, Bund und Ländern.
Weil ein umfassendes Sanierungskonzept fehlt, ist die Bereitschaft der Banken, die Liquiditätslücke zu schließen, sehr gering. Erst jetzt signalisierte Hegemann, ein externes Beratungsunternehmen mit der Aufstellung eines solchen Konzepts zu beauftragen. Danach soll mit Banken über eine Bund-Landes-Bürgschaft in Höhe von 280 Mio. verhandelt werden.
Die Landesregierung, die ein weiteres Mal mit Millionen Steuergeldern um sich wirft, muß sich, gerade nach der Pleite der Wadan-Werften-Gruppe, fragen lassen, ob dieses Mal die Landesdarlehen wohl überlegt vergeben worden sind.
Landesregierung verschließt wieder einmal die Augen
„Keine Panik – Wir haben alles im Griff“ – so läßt sich der Tenor des schwarz-roten Regierungskabinetts zusammenfassen. Doch nach der vorschnellen Finanzspritze wäre die Landesregierung nunmehr aufgefordert gewesen, bei der Vergabe von Landeshilfen geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zweifelsfrei dokumentieren, daß die finanziellen Beihilfen für die Bauauftragsbearbeitung verwandt werden. Bei Kreditvergaben aus Steuermitteln sind aus Sicht der nationalen Opposition, Bedingungen im Rahmen bestehender gesetzlicher Bestimmungen aufzuerlegen, die folgende Kriterien zum Maßstab machen:
- Stärkung der Eingriffsmöglichkeiten der Landesregierung bei Mißwirtschaft,
- Schaffung von klaren Anreizen, die die Vergabe von Aufträgen an heimischen Sub-Unternehmen fördert,
- Ächtung der Leih- und Zeitarbeit,
- Regulierung der Ausbildungskapazitäten durch die Landesregierung,
- Einschränkung der Kurzarbeit durch parallel laufende Weiterbildungsmaßnahmen für die Werftbelegschaft.
Es ist daher für die NPD unabdingbar, daß bei der Ausreichung von Landeshilfen die Konsolidierung des heimischen Schiffbaus nachhaltig unterstützt wird, wenn die Möglichkeit besteht, seitens staatlicher Stellen rechtzeitig in eine unternehmerische Fehlpolitik eingreifen zu können. Kredite für Schiffsbauzeitfinanzierungen müssen deshalb an gewisse Konzessionen geknüpft werden, die dem bezuschussten Unternehmen klare Weichen für den Ausbau eines zukunftsfähigen und eigenständigen Wirtschaftszweiges stellen.