Kreistag Ludwigslust verbietet Aussprache zum geplanten Windpark in der Region Redefin

Ihre deutlichen Demokratiedefizite offenbarten am vergangenen Donnerstag (24.09.2009) die Mitglieder der Blockfraktionen des Kreistages Ludwigslust

Die NPD-Kreistagsmitglieder Torgai Klingebiel und Stefan Köster hatten zur Kreistagssitzung einen Antrag eingereicht, wonach die Kreisverwaltung in Bresegard (bei Picher), Groß Krams und Redefin eine Bürgerbefragung zum geplanten Windpark in der dortigen Region prüfen und dem Kreistag einen Vorschlag zur Bürgereinbindung vorlegen sollte.

Das Ergebnis sollte in das Handeln der Kreistagsmitglieder, insbesondere in das Handeln der Mitglieder des „Regionalen Planungsverband Westmecklenburg“ einfließen können. Eigentlich ein ganz normaler Akt der Bürgerbeteiligung. Doch auch im Kreistag Ludwigslust ist diese nicht gerne gesehen. Mit äußerst fragwürdigen Verweisen, u. a.  auf eine angebliche Nichtzuständigkeit des Kreistages, wurde der Antrag von der Mehrheit der etablierten Kreistagsmitglieder von der Tagesordnung genommen. Die Aussprache im Kreistag konnte so zwar verhindert werden, vor dem  Thema weglaufen können die etablierten Parteien aber nicht. Hierfür wird die NPD im Landkreis Ludwigslust schon sorgen.

In weiteren Tagesordnungspunkten wurden aktuelle Vorhaben zur kommunalen Struktur und zur Finanzausstattung der Landesregierung scharf kritisiert. Sowohl gegen das geplante Kreisstrukturgesetz, dem geplanten Aufgabenneuordnungsgesetz sowie einer Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes nahm der Kreistag deutlich Stellung.

Beim abschließenden Tagesordnungspunkt wurde der Einspruch gegen die Gültigkeit der Kreistagswahl vom 7. Juni 2009 durch das Kreistagsmitglied Stefan Köster behandelt. Die Vorlage erhielten die Kreistagsmitglieder allerdings erst zu Sitzungsbeginn. Wer diese bis zur Abstimmung wohl gelesen haben mag?

Und die Beschlußvorlage belegt, daß sich der Wahlprüfungsausschuß nicht ernsthaft mit dem Einspruch beschäftigt hat. So teilten die Ausschußmitglieder in der Vorlage zwar mit, daß sich hinsichtlich des Einspruches noch viele Fragen hätten bzw. vieles unklar sei, verzichteten dennoch auf eine Klärung des Sachverhalts. Nicht einmal setzten sie sich mit dem Einspruchsteller in Verbindung. Mit ihrer Allwissenheit bügelten sie den Einspruch ab. Wahlbetrug – niemals!

Es konnte nicht sein, was nicht sein durfte. Auch die Tatsache, daß in der Beschlußvorlage auf eine Anlage verwiesen wurde, die dieser aber nicht beilag, störte die etablierten Kreistagsmitglieder nicht. Und heilen wollten oder konnten sie den Mangel auch nicht. In seiner Entgegnung auf diese äußerst merkwürdige Beschlußvorlage verwies Stefan Köster daher auf das erhebliche Demokratiedefizit bei den meisten Kreistagsmitgliedern. Dennoch wurde die Gültigkeit der Kreistagswahl gegen die Stimmen der NPD-Kreistagsmitglieder bestätigt.


zurück | drucken Erstellt am Montag, 28. September 2009