OVG Greifswald entscheidet: „Polen Invasion stoppen“ sind volksverhetzend
Am Sonnabend teilte eine Gerichtssprecherin mit, daß die textlichen und bildhaften Elemente sowie deren Gestaltung auf dem betreffenden Plakat ein Angriff auf die Menschenwürde seien. Damit stelle das Wahlplakat eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Dem Kreisverband liegt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes noch nicht vor. Der Kreisvorsitzende teilte jedoch mit, in jedem Fall vor das Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.
Die Vermutung daß die Entscheidung des Gerichtes bereits im Vorfeld festgestanden haben könnte, erhärtet sich angesichts dessen, daß der Landkreis Ostvorpommern seine eigene Verfügung, der Plakate betreffend, bisher noch nicht fertiggestellt hat. Diese ist inzwischen für Montag angekündigt. Angesichts der Entscheidung von heute, allerdings hinfällig.
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Erstellt am Samstag, 19. September 2009