Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsbruch

NPD-Plakate „Polen Invasion stoppen“ müssen ausgehändigt werden

Heute entschied das Verwaltungsgerichts Greifswald im Eilverfahren, daß die durch das Landratsamt Uecker-Randow sichergestellten Plakate,  nicht volksverhetzend sind sondern fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen.

Der Vorfall hat wieder einmal deutlich gemacht, daß die selbsternannten Musterdemokraten, die Freiheitsrechte die sie angeblich schützen wollen, offenbar durch die Hintertür abschaffen wollen.

Der Kreisvorsitzende und Bundestagskandidat Tino Müller begrüßte die Entscheidung, das Handeln des Landkreises kommentierte er wie folgt:

„Wenn so die freie Meinungsäußerung aussieht, dann frage ich mich, wofür 1989 Hunderttausende Landsleute auf die Straße gegangen sind? Ist es nicht beschämend, daß in der BRD Schimpfwörter wie „Scheißdeutscher“ erlaubt sind, der Aufruf aber sein Land und sein Volk zu schützen einfach verboten wird. Wir kämpfen für freie Meinungsäußerung und lassen uns nicht vorschreiben, was wir zu sagen und schon gar nicht, wie wir zu denken haben. Noch sind Wahlen geheim, also nutzen Sie ihre Chance, denn wer weiß wie lange noch…“

Die Plakate werden in Kürze wieder aufgehangen, hieß es aus dem Kreisverband.

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 11. September 2009