So bauscht der Verfassungsschutz auf

Nachricht des Deutschen Rechtsbüros

Vergleicht man im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2005 die Angaben des Bundesinnenministeriums des Innern zur Frage der Straften mit links- bzw. rechtsextremistischem Hintergrund, ist – wie in den Vorjahren auch – folgendes festzustellen:

Das Ministerium zählt für das Jahr 2005: 2.305 Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund und 15.361 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund auf (siehe www.bmi.bund.de oder Suchbegriff „Verfassungsschutzbericht“). Es wird daher der Eindruck erweckt, als verübten die „Rechten“ knapp sieben Mal so viele Straftaten wie die „Linken“ und seien daher sehr viel krimineller und gewalttätiger.

Bei näherer Betrachtung stellt man aber folgendes fest: Die 2.305 Taten von „Links“ betreffen „übliche“ Straftaten, also vor allem Sachbeschädigungen, Landfriedensbruch und Körperverletzungen. Die 15.361 Taten von „Rechts“ dagegen setzen sich aus 2.203 „üblichen“ Straftaten und 10.881 Taten wegen §§ 86, 86a StGB (Verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen) und 2.277 Taten wegen § 130 StGB (Volksverhetzung). Derartige Delikte gibt es in der BRD gegen „Linke“ aber überhaupt nicht. Dies bedeutet, daß 87,5 % der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund ausschließlich auf die Propagandadelikte entfallen und damit gerade keine Gewalttaten oder „üblichen“ Straftaten darstellen, sondern nur die Äußerung von rechtsgerichteten Meinungen betreffen, die unter Strafe stehen. Vergleicht man nun die „üblichen“ Gesetzesverstöße zwischen „Links“ und „Rechts“, stellt man überdies fest, daß 2.305 Taten von „Links“ nur 2.203 Taten von „Rechts“ gegenüberstehen. Die Zahl der Straf- und Gewalttaten von „Links“ ist damit sogar etwas noch etwas höher als die der Gewalttaten von „Rechts“. Damit ist das Verhältnis dieser Straftaten mit links- bzw. rechtsextremistischem Hintergrund genau umgekehrt gegenüber dem des ersten Anscheins.

Hinzu kommen noch folgende Ungereimtheiten: Uns liegen Unterlagen von zahlreichen Strafverfahren zu §§ 86a und 130 StGB vor, die Äußerungen oder Zeichen zum Inhalt haben, über die man nur den Kopf schütteln kann, weil sie keine verfassungsfeindlichen Kennzeichen, sondern z.B. Runen sind, - oder weil sie keine Hetze gegen Ausländer darstellen, sondern nur eine Kritik beinhalten. Wieweit es bei den vom Bundesinnenministerium genannten Taten tatsächlich um Hetze und Propaganda handelt und es überhaupt zu Verurteilungen durch höchste Gerichte kam, oder nicht vielmehr eine ausufernde Auslegung dieser Gesetze vorlag, ergibt sich aus dem Bericht nicht. Zudem erhalten wir immer wieder Berichte, daß z.B. bei Versammlungen „rechte“ Täter bei dem kleinsten Verstoß mit aller Schärfe strafrechtlich verfolgt werden, dies bei „linken“ Tätern aber gemäß der herrschenden „Deeskalationsstrategie“ gar nicht der Fall ist, so daß bei den „linken“ Taten eine hohe „Dunkelziffer“ herrscht. Inwieweit daher die vom Bundesinnenministerium angegeben Zahlen der Wirklichkeit entsprechen, ergibt sich aus dem Bericht ebenfalls nicht.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

- Bitte halten Sie sich an die Gesetze und begehen Sie keine Straftaten. Jede in dem Bericht genannte Straf- und Gewalttat ist eine zu viel. Gewalt ist keine Antwort auf rechtswidriges Handeln der Behörden und auf Gewalt von „Links“. Sie kann vielmehr nur lauten: Handeln Sie verstärkt und überlegt auf der politischen Ebene und legen Sie Rechtsmittel ein !
- Senden Sie uns Berichte und Entscheidungen zu diesem Thema und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv, die sich mit ähnlichen Vorgängen befassen.
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 17. Juni 2006