Justizministerin Kuder bläst zur Jagd auf nationale Schöffen

Neue Zielgruppe des staatlichen Denunziationsapparates: Nationale Laienrichter

In gewohnt-hysterischer Gutmenschen-Manier sorgte sich jüngst die Landesjustizministerin, Uta-Maria Kuder (CDU) in der Tagespresse, daß sich unter den neuen ehrenamtlichen Hilfsrichtern Mecklenburg-Vorpommerns etwaige Nationale befinden könnten. Grund der Befürchtung Kuders: Seit Jahresanfang nahmen landesweit 1.700 Schöffen ihre fünf Jahre andauernde Tätigkeit auf.

Zwar gehe sie davon aus, daß sich keine „bekannten Rechtsextremisten“ unter den Laienrichtern befänden; jedoch hindert es sie nicht daran, eine vom Land Brandenburg gestartete Bundesratsinitiative zu unterstützen, die „die Amtsenthebung von extremistischen Schöffen ermöglichen soll“ (NK vom 18.08. 2009 „Kein rechtsextremer Schöffe bekannt“).

Darüber hinaus hat Kuder schon mal „vorsorglich“ alle Gerichte im Land in einem Rundschreiben gebeten, alle nationale Schöffen und Jugendhilfsschöffen, die vor anderthalb Jahren bei der Wahlbewerbung „durch gerutscht“ sein mögen, zu denunzieren. Das Innenministerium informierte parallel dazu die Kommunalvertreter in den Wahlausschüssen Mecklenburg-Vorpommerns.

Dem Betrachter wird schnell klar, daß hierum ein bißchen viel Trubel veranstaltet wird, wenn es doch nachweislich keine „einschlägig“ bekannten „Neo-Nazi-Größen“ auf Richterstühlen befänden…

Gesunder Mensachenverstand kontra Parteibuch

Dabei gebe es eigentlich keinen Grund zur Aufregung. Denn auch nationale Hilfsrichter haben sich vorab zu ihrer Bewerbung die vom Landesjustizministerium publizierte „Schöffenfibel“ zu Gemüte geführt, in der es über das Schöffenamt heißt:

„Die Berufsrichter, mit denen Sie dann zusammenwirken, sind Frauen und Männer, die Rechtswissenschaft studiert und auf Dauer den Beruf eines Richters gewählt haben. Ihre Mitwirkung als ehrenamtliche Richterin bzw. als ehrenamtlicher Richter ist gerade deshalb gewollt, weil Ihre Lebens- und Berufserfahrung und Ihr gesunder Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und die Urteilsfindung einfließen sollen.“

Gemäß diesem Leitfaden sind nationalgesinnte Deutsche geradezu prädestiniert für dieses Ehrenamt: Sind damit doch auch Pflichten um das Volkswohl verbunden, die man gerne zu erfüllen bereit ist. Das gesunde Volksempfinden kann endlich geltend gemacht werden, wenn beispielsweise für ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer oder gewalttätige Linke plädiert wird. Auch kann bei Strafrechtsprozessen an der Urteilsfindung dergestalt mitgewirkt werden, so daß auch Berufsrichter mit Mehrheit überstimmt werden können.

Angesichts dessen ist es nunmehr allzu verständlich, wieso der Landesjustizministerin nationale Schöffen an den Gerichten Mecklenburgs und Pommerns ein Dorn im Auge ist. Denn mit ihnen gerät zweifellos das Monopol der hiesigen praktizierten Gesinnungsjustiz ins Wanken. Jedoch, wie es der Landesinnenminister Lorenz Caffier (ebenfalls CDU) nicht mit Gesetzesänderungen im Vorfeld der diesjährigen Kommunalwahl verhindern konnte, daß nationale Bürgermeisterkandidaten ins Rennen geschickt werden, so kommt vielleicht auch seine Parteischwester Kuder zu spät…
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 19. August 2009