Flugblattverteilung ohne Anmeldung erlaubt

Am 17. März 2005 verteilten Kameraden der NPD Flugblätter zur umstrittenen Reform Harz IV in Ludwigslust am Alexandrinenplatz. In einiger Entfernung hatte die Volkssolidarität im Verein mit dem Demokratischen Frauenbund und anderen linkslastigen Vereinen sowie Personen der PDS einen Infostand angemeldet. Dieser Infostand war nur, gelinde gesagt, mäßig besucht. Eigentlich nur die alten stadtbekannten Genossen schauten mal vorbei um sich selbst zu bestätigen.

Unsere Flugblattaktion lief gut, die Passanten waren interessiert und nahmen die Flugblätter gern an. Etliche Bürger suchten auch das Gespräch mit den Flugblattverteilern und brachten recht deutlich ihre ablehnende Haltung zur "Wackelpolitik" der PDS im punkto Hartz IV im Landtag zum Ausdruck.

Die Verteilaktion lief bereits gute 1 1/2 Stunden als Herr Lübcke und Herr Vahl vom Ordnungsamt der Stadt Ludwigslust auftauchten und die Verteilung verbieten wollten, weil wir diese nicht angemeldet hatten. Nach dem wir die Herrschaften darüber aufgeklärt hatten das dieses eine Nutzung des öffentlichen Raumes für den Gemeingebrauch in Form der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) sei und somit weder Erlaubnis noch Anmeldung bedürfe, verteilten wir weiter. Daraufhin telefonierten die Herren des Ordnungsamtes die Polizei herbei. Ein "Sixer" mit drei Beamten fuhr vor und das ganze Gezeter der Erklärung ging wieder los. Wir, die Flugblattverteiler der NPD bekamen einen Platzverweis. Den hätten eigentlich die Herrschaften vom Ordnungsamt verdient, denn sie handelten gegen geltende Rechtsprechung.

Da wir uns im Recht wähnten und dieses auch durch entsprechende Gerichtsurteile bestätigt ist, machte der Ludwigsluster NPD Stadtvertreter Klaus Bärthel das Ordnungsamt schriftlich auf seine fehlerhafte Sondernutzungs- Satzung aufmerksam und beantragte für die nächste Sitzung der Stadtvertreter eine Änderung der Satzung.

Hierzu hat die Verwaltung, daher wohl das Ordnungsamt sich wie folgt geäußert, ich zitiere auszugsweise :

.... der NPD - Antrag stütztsich im Kern auf die seit Jahren immer liberalere Rechtsprechung, die Aktivitäten der Parteien im öffentlichen Raum, die ohne technische Hilfsmittel ( Tisch, Sonnenschirmm Megaphon, Recorder z.B.) immer mehr als ( kommunikativen) Verkehr klassifiziert. ... Es wird weiter die Aufgabe der Verwaltung sein, die gerichtliche Rechtsfortbildung zu beachten: momentan ist als Entscheidungsgrenze die Verwendung technischer Hilfsmittel anzusehen.

Der Antrag des NPD Stadtvertreters auf Satzungsänderung wurde von den ehemaligen Blockparteien und der SED Nachfolgepartei PDS ohne weitere Einlassung abgelehnt.

Somit hat die Stadt Ludwigslust eine Sondernutzungs Satzung die rechtlich nicht haltar ist.

Wir verteilen weiter Flugblätter auf offener Straße, ohne Anmeldung, ohne Erlaubnis mit dem Vorsatz, das wir gegen eine rechtlich nicht haltbare Satzung verstoßen. Auf den nächsten Platzverweis sind wir schon richtig gespannt.

Die Satzung über "Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt und über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung" gibt es in jeder Stadt. Sie ist öffentlich einsehbar oder man muß danach fragen. Überprüft mal in eurer Stadt diese Satzung, inhaltlich sind die fast überall gleich.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 24. März 2005