Der Kommunalwahlkampf wirft seine Schatten voraus und allerlei Vorschläge wie unsere Stadt noch lebensfreundlicher werden soll, werden jetzt an die mediale Oberfläche gespült. Einer davon berührt die Frage, wer überhaupt wählen sollen darf und warum. So wird auf der nächsten Bürgerschaftssitzung darüber beraten, ob Ausländer aus Nicht-EU Staaten ein kommunales Wahlrecht wahrnehmen sollen - oder eben nicht.
Da dieses Thema gerade am 1. April beraten werden soll – beantwortet die Sache sich von selbst. Rostock hat ca. 200.000 Einwohner, davon 4.837 Nicht-EU-Ausländer über 16 Jahre. Das sind nicht mal 2,5 %. Unbedeutend, und deshalb nicht wichtig sagen die einen - unbedeutend und deshalb auch nicht schlimm sagen die anderen. Doch worum geht es?
Dr. Rubén Cárdenas, der Initiator dieser Initiative und Geschäftsführer des Ausländerbeirates stützt sich auf die Parole „Hier wo ich lebe, will ich wählen“ und meint dies währe ein wichtiger Beitrag zur Integration. Cárdenas ist Peruaner und mit der Formulierung seines Ansinnes nicht ganz ehrlich. Erkundigt man sich auf der Internetseite von ABRO, dem Ausländerbeirat in Rostock, so erfährt man daß die passive und aktive Teilnahme, also auch der Anspruch auf Mandatsposten zu den Zielen der Nicht- EU- Ausländer gehört.
Eine Weitere Forderung dieses Vereins von Ausländern ist die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft. Die ist um so bemerkenswerter, weil es gerade in Peru für einzelstehende Personen nicht möglich ist die doppelte Staatsbürgerschaft zu erwerben. Dazu ist in Artikel 14 der Durchführungsbestimmungen zum Staatsbürgerschaftsgesetz der Republik Peru festgelegt, daß ein Ausländer, der die peruanische Staatsangehörigkeit durch Naturalisierung erwirbt, auf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit offiziell verzichten muß.
Herr Càrdenas fordert also von der BRD Rechte, die sein Heimatland Ausländern auch nicht zugesteht. Interessanterweise bekommt man als Ausländer die peruanische Staatsbürgerschaft auch nur, wenn man solvent ist, seinen Lebensunterhalt also aus eigenen Mitteln bestreiten kann und dem peruanischen Steuersäckel nicht zur Last fällt. Das Herr Càrdenas diesen Punkt peruanischer Ausländerpoltik in seinen Forderungen an sein Gastland nicht gerade betont- nun ja, wir wissen warum.
Und was heißt wählen? Wählen heißt entscheiden. Um jedoch kommunalpolitische Interessen bewerten und entsprechend qualifiziertes Personal auswählen zu können, muß man sich auch positiv zu der Gesellschaft bekennen in der man mitreden möchte. Herr Cárdenas aber definiert seine gesellschaftliche Stellung in Deutschland gerade aus seiner führenden Rolle in einer Organisation, die sich über den Gegensatz zu der sie umgebenden deutschen Gesellschaft artikuliert. Wer sein ganzes Engagement der Existenz eines Ausländerbeirates zur Verfügung stellt, betont ja gerade das Vorhandensein von Unterschieden - den Ausländer sind nun mal keine Inländer. Kriterien wie Beherrschung der Landessprache, Kenntnisse über Grundlagen der inneren Organisation des Gastlandes wollen wir hier erst recht nicht erörtern.
Gegen Ausländerwahlrecht in Rostock und anderswo
Ist Herr Càrdenas eigentlich stolz auf seine Herkunft, auf seine Familie, seine Abstammung? Den jahrhundertelangen Behauptungskampf der indiginen Völker um kulturelle Selbstbestimmung und Befreiung von außerperuanischer Bevormundung?
Ja dann, wird Herr Cárenas unser !No, señor! verstehen können. Denn auf deutschem Boden und auch in Rostock befinden sich Personen mit ebenjenem Stolz auf territorialer Herkunft und Abstammung gerade in einer Auseinandersetzung mit den herrschenden Kräften. Den deutschen Patrioten soll nämlich in Mecklenburg und Vorpommern das von ihnen verlangte Recht auf kommunale Mitbestimmung, hier in Form von Mandatsträgerschaft, streitig gemacht werden. Eine Gesellschaft die ihren gebürtigen und soziokulturell in Deutschland verankerten Landeskindern das Recht auf aktive Mitbestimmung verweigert (Landratswahlen in Ludwigslust und Ostvorpommern) und weiter verweigern will, ist moralisch nicht reif genug stattdessen kulturfremde Elemente an der kommunalen Entscheidungsfindung teilhaben zu lassen.
Oder doch irre genug.
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Erstellt am Mittwoch, 18. März 2009