Frau Schwebs Kleine Anfrage

Vielsagende Auskünfte enthält die Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage. Thema: die am 17.11.2007 in Rostock durchgeführten Demo der Roten.

Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Gegen Überwachungsstaat und Justizwillkür“ (dazu mehr in Teil 2). Verfasserin der Kleinen Anfrage ist die Bad Doberaner Landtags-Abgeordnete Birgit Schwebs (Fraktion DIE LINKE).

Warum die Demo „nicht – wie vorgesehen – gegen 15.10 Uhr beginnen“ durfte, wollte Frau Schwebs unter anderem wissen. Antwort der Landesregierung in Gestalt des Innenministeriums:
„Die Versammlungsleiterin war nicht bereit, gemäß der Auflagen i. S. des Versammlungsbescheides Ordner zu benennen. Darüber hinaus wurde im bereits formierten Demonstrationszug eine erhebliche Anzahl von vermummten Demonstrationsteilnehmern festgestellt. Mitgeführte Transparente waren entgegen den Auflagen miteinander verknotet und wurden über Gesichtshöhe getragen. Durch die Versammlungsbehörde und den Polizeiführer wurde der Versammlungsleiterin mitgeteilt, daß die Demonstration ohne die Einhaltung der Auflagen der Versammlungsbehörde nicht beginnen wird. Durch die Versammlungsleiterin wurden daraufhin die erteilten Auflagen der Versammlungsbehörde öffentlich diffamiert. Der Aufzug begann dann nach Umsetzung der Auflagen.“

Anmerkung: Miteinander verknotete und über die Gesichter gehaltene Transpis wurden auch im Bericht der Gewerkschaft der deutschen Polizei (GdP) zum G-8-Gipfel erwähnt und als eine der Ursachen für die am 02.06.07 im Rostocker Stadthafen stattgefundenen Ausschreitungen linksautonomer Politkrimineller angesehen. Lassen sich auf diese Weise doch gut Schlag- und Wurfgegenstände verbergen.

Ahnungslos oder sendungsbewußt?

Zusatz: Im Vortext hatte Frau Schwebs sich auf die Ordner-Frage bezogen. So wäre der Demo-Leitung im Auflagen-Bescheid wie auch im Kooperations-Gespräch mit der Polizei gesagt worden, „daß zu Beginn der Demonstration die vom Veranstalter benannten Ordner sich mit gültigem Personaldokument beim zuständigen Einsatzleiter der Polizei vorstellen müßten, um ihre "Zuverlässigkeit" zu prüfen.“

„Rechtsgrundlage ist § 18 des Versammlungsgesetzes“, lautet die fraglos richtige Antwort aus dem Innenministerium. Auch kann die Genehmigung versagt werden, „wenn unzuverlässige Personen als Ordner tätig werden sollen. Aus diesem Grund hat die Behörde das Recht, die Namen der Ordner zu verlangen und die Genehmigung auf namentlich benannte Ordner zu beschränken.“

Was in Frau Schwebs beim Formulieren der Anfrage offensichtliches Befremden auslöste, wird erfahrenen Teilnehmern nationaler Demos nur ein müdes Lächeln abringen: Mit vielfältigen, teils hanebüchenen Begründungen wurden hier in der Vergangenheit zuvor gemeldete Ordner dann doch nicht bestätigt. Das Sendungsbewußtsein von Frau Schwebs und natürlich der vom System teilweise fürstlich alimentierten „Antifa“-Jünger ist aber offensichtlich sehr groß. So groß, daß selbst ein Vorzeigen des Ausweises als Zumutung empfunden wird. Dasselbe betrifft dann logischerweise die behördlicherseits erfolgte Ablehnung, sich „grenzenlos“, in diesem Fall als Ordner, „selbstverwirklichen“ zu können – wobei wir nicht wissen, ob am 17.11. überhaupt Personen an der Wahrnehmung des Ordnerdienstes gehindert worden sind.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 24. Dezember 2007