Bundesverfassungsgericht bestätigt NPD-Vorstoß

Das BVG hat eine Grundsatzentscheidung zum Rauchen in so genannten Einraum-Kneipen gefällt.

Mit dem Urteil zu den Nichtraucherschutzgesetzen von Baden-Württemberg und Berlin hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, was die Landtagsfraktion der NPD schon auf vielfältige Weise angemahnt hat: die Ungleichbehandlung und gleichzeitige Bevormundung von Inhabern kleiner, so genannter Einraum-Kneipen.

"Wir sind nach wie vor der Ansicht, daß der Staat in seiner Regelungswut nicht in alle Bereiche eingreifen sollte", sagte der NPD-Abgeordnete Birger Lüssow unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung. "Mit dem von uns eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes haben wir deutlich gemacht, daß unter dem Vorwand, die zweifellos schädlichen Folgen des Rauchens bekämpfen zu wollen, die Existenz gerade kleiner Kneipen angegriffen wird. Dagegen haben wir uns nicht nur mit unserem Themenflugblatt gewendet. In vielen Gesprächen mit Wirten wurde schnell klar, wie dramatisch die Situation ist."

Auf Umfragen bei Kammern konnte die NPD-Fraktion dadurch, anders als anscheinend die FDP, verzichten, da sie mehr als nur ein Ohr am Volke hat. Wenn nun aber Michael Roolf als Fraktionsvorsitzender der Liberalen behauptet, seine Fraktion habe zwei Gesetzesvorstöße in den Landtag eingebracht, um die Ungleichbehandlung von Einraumkneipen damit zu beseitigen, dann lügt er, ohne rot zu werden.

Denn die FDP-Fraktion hat nur einen Gesetzentwurf zum Thema eingereicht, der sich überdies noch eng an den der NPD anlehnte. Wohlgemerkt: nachdem Michael Roolf persönlich in der Gegenrede für den "demokratischen" Block den Gesetzesentwurf der NPD, eingebracht im Februar 2008, als nicht notwendig abgelehnt hat. In der darauffolgenden Landtagssitzung sah es die FDP dann wohl anders und brachte den abgekupferten Gesetzentwurf ein, der aber vom Landtag abgelehnt wurde (die NPD wies auf dieses schäbige Gebaren hin, stimmte aber logischerweise zu).

Bevor es dann zur sogenannten zweiten Lesung des Gesetzentwurfs kommen konnte - diese ist für abgelehnte Gesetzentwürfe gesetzlich vorgesehen -, zog die FDP ihren Entwurf zurück. Soviel zu den herbeihalluzinierten Gesetzesvorstößen des Herrn Roolf.

Nachdem nun die Verfassungswidrigkeit der Ausnahmeregelung für Lokale mit mehreren Räumen höchstrichterlich festgestellt wurde, werden Stimmen laut, die nach dem totalen Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen rufen. Die heilige Kuh des liberalkapitalistischen Systems namens „unternehmerische Freiheit“ wird damit zur Schlachtbank geführt. Während alle Anträge der NPD-Fraktion zur gesundheitlichen Zukunftssicherung, angefangen beim Verbot gentechnisch veränderten Saatguts über Ernährungs- und Gesundheitsunterricht bis hin zur Einführung einer dritten Sportstunde an den Schulen in Mecklenburg und Vorpommern, abgelehnt wurden, will man die Gesundheitsvorsorge der Einfachheit halber am Nichtrauchen in Gaststätten festmachen.

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, an eine flächendeckende Regelung in der DDR zu erinnern: Zwischen 12 und 14 Uhr, während der Mittagszeit also, war das Rauchen in Kneipen und Gaststätten untersagt.

Die heutigen Schreier nach einem totalen Rauchverbot in Kneipen haben für sich und ihresgleichen eine Ausnahme geschaffen: Einem Abgeordneten oder einem Landtags-Bediensteten ist es nämlich nicht untersagt, in seinem Zimmer zu rauchen, sofern der Sucht dort schon vor der Neuregelung gefrönt worden ist und der im selben Zimmer sitzende Kollege sich nicht dagegen ausspricht.

Doch sei es, wie es sei: Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, daß Wirte selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder eine Nichtraucherkneipe führen wollen.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 01. August 2008