Stellungnahme zu falschen Vorwürfen

Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen die NPD-Bürgerschaftsabgeordneten.

Bereits zu Beginn der Bürgerschaftssitzung am 15. November verkündete der Präsident der Stralsunder Bürgerschaft Zimmer(CDU), daß der NPD- Bürgerschaftsabgeordnete Bernd Flotow mit einem Zwangsgeld rechnen muß, wenn dieser künftig nicht regelmäßig an den Bürgerschaftssitzungen teilnimmt und somit seiner Mandatspflicht nachkommt.

Zuvor jedoch möchte der Bürgerschaftspräsident sich mit den Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft über diesen Sachverhalt und weitere daraus resultierende Schritte beraten. Infolge dessen sind die NPD-Abgeordneten Arendt sowie Flotow von vornherein von den Gesprächen und der daraus resultierenden Entscheidungsfindung ausgeschlossen, da ihnen aufgrund der geänderten Kommunalverfassung der Fraktionsstatus aberkannt wurde.

Vergessen zu erwähnen hat der Präsident in den Ausführungen seiner Ansprache, daß Herr Flotow sich seit Juli vergangenen Jahres nach Holland begeben mußte, um seinen Lebensunterhalt zu beschreiten. Auch verschwieg jener Präsident, daß es genau die Politik seiner sowie der restlichen etablierten Parteien ist, die für die prekäre Arbeitsmarktsituation verantwortlich sind und somit unsere Landsleute gerade "genötigt" werden im Ausland ihren Broterwerb nachzugehen.

Aufgrund der erhobenen Vorwürfe gegenüber dem NPD-Abgeordneten entstand unter fernmündlicher Absprache mit Herrn Flotow nachfolgende gemeinsame Stellungnahme der Stralsunder NPD-Bürgerschaftsmitglieder gerichtet an den Präsidenten der Stralsunder Bürgerschaft.

Da bereits sensationslüsterne regionale Medien jene Aussage des Präsidenten kommentarlos und ohne jegliche Recherchen übernommen haben, senden wir auch diesen die Stellungnahme der beiden NPD-Abgeordneten zu.

------------------------------------------

An den
Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
Herr Rolf-Peter Zimmer
Rathaus Stralsund


Stellungnahme zu den Vorwürfen an das Mitglied der Bürgerschaft Bernd Flotow hinsichtlich der Wahrnehmung seines Mandats


Sehr geehrter Herr Präsident,

im Namen der Gruppe der NPD-Abgeordneten in der Stralsunder Bürgerschaft nehme ich zu den in der Sitzung am 15.11.2007 erhobenen Vorwürfen wie folgt Stellung:

Zwar verpflichtet § 105(2) S.3 der Kommunalverfassung M-V jedes Mitglied der Bürgerschaft zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit.

Allerdings ist eine Entschuldigung aus wichtigem Grund möglich.
Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung zugänglich ist.

In Betracht als wichtiger Grund kommen zum Beispiel wichtige familiäre und berufliche Ereignisse. ( Darsow/Gentner/Glaser/Meyer, Kommentar zur Kommunalverfassung MV, § 105, Randnummer 9 )

Das Mitglied der Bürgerschaft Bernd Flotow war lange Zeit erwerbslos.
Auch aufgrund seines Alters war für ihn als Maurermeister ein Arbeitsplatz nur noch im Ausland zu bekommen. Die von der Hansestadt Stralsund mitbetriebene Arbeitsgemeinschaft ermuntert ihre Kunden auch ausdrücklich, sich auch weit entfernt von der Heimat Arbeit zu suchen. Dieser Aufforderung ist Bernd Flotow nachgekommen . Daß er nun den größten Teil des Monats in den Niederlanden beruflich tätig ist, kann ihm von derselben Hansestadt kaum zum Vorwurf gemacht werden.

Wenn die Bürgerschaftssitzungen zu einer Zeit stattfinden, in der er sich in Stralsund aufhält, nimmt er auch Teil und kommt damit seiner Pflicht nach.

Falls Sie seine wegen der in Vorpommern herrschenden Massenarbeitslosigkeit notwendige Tätigkeit in den Niederlanden nicht als wichtigen Grund ansehen, teilen Sie mir das bitte schriftlich mit und vertreten Sie das politisch.

Jede von Ihnen gegen Bernd Flotow getroffene Maßnahme wird von uns verwaltungsgerichtlich angegriffen und politisch auf breiter Front als Ungerechtigkeit gegen Erwerbslose thematisiert werden, die nur noch im Ausland Arbeit finden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Arendt
NPD-Bürgerschaftsmitglied
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 28. November 2007