Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Sehr geehrte Damen und Herren,

der NPD Kreisverband Stralsund hat am 11.07.2005 beim Verwaltungsgericht Greifswald eine einstweilige Anordnung beantragt, mit dem Inhalt, daß die Hansestadt Stralsund verpflichtet werden soll, für den Landesparteitag des NPD-Landesverbandes Mecklenburg/Vorpommern am 17.07.2005 den Löwenschen Saal des Rathauses zur Verfügung zustellen. Als Vertreter des NPD Kreisverbandes fungiert der am 10.07.2005 zum Bundestagsdirektkandidat (Wahlkreis 15) gewählte NPD-Bürgerschaftsabgeordnete und NPD-Kreisvorsitzende Dirk Arendt. Gegen den diesbezüglichen Ablehnungsbescheid der Hansestadt Stralsund wurde gleichzeitig ein Widerspruch eingelegt. Dabei haben die Nationaldemokraten sich die Rechtsauffassung des Herrn Rechtsanwalt Westphal zu eigen gemacht, dem wir an dieser Stelle nochmals für seine Unterstützung recht herzlich danken möchten. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Widerspruch

Ihr Ablehnungsbescheid vom 5.7.2005 hinsichtlich der Nutzung des Löwenschen Saales im Stralsunder Rathaus für eine NPD- Veranstaltung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben benannten Bescheid Widerspruch ein. In Ihrer Belegungsordnung für das historische Rathaus der Hansestadt Stralsund haben Sie zwar einerseits gemäß Ziffer 4 Parteienveranstaltungen ausgeschlossen, lassen aber andererseits Tagungen und Vorträge zu. In der Praxis handhaben Sie das so, daß Sie auch parteipolitische Veranstaltungen zulassen, wenn diese Tagungscharakter haben und Vortrage gehalten werden, wobei Sie recht großzügige Maßstäbe ansetzen. So durfte die CDU-Bundestagsabgeordnete Frau Angela Merkel im Februar 2005 einen Neujahrsempfang im Löwischen Saal abhalten. Die politischen Gegner der CDU betrachteten dies als eine Unionsveranstaltung, ermöglicht von einem Unionsoberbürgermeister für eine Unionsabgeordnete. Dies brachte der Vorsitzende der SPD-Fraktion in der Stralsunder Bürgerschaft, Herr Rechtsanwalt Dr. Westphal, in seinem Leserbrief auch deutlich zum Ausdruck. Frau Merkels Empfang ist damit nicht gleichzusetzen mit dem traditionellen Neujahrsempfang des Oberbürgersmeisters, der ungeachtet der jeweiligen Parteizugehörigkeit des Amtsträgers stets eine überparteilich-zeremonielle Dimension aufweist, was auch von allen Bürgern anerkannt wird. Zwar vertritt Frau Merkel den Wahlkreis, zu dem Stralsund gehört, im Bundestag. Damit erreicht sie aber nicht die Distanz von rein parteipolitischen Streitigkeiten, die ein Oberbürgermeister, genauso wie auf einer höheren politischen Ebene ein Bundespräsident, gewöhnlich innehat. Im Gegenteil, als CDU-Bundesvorsitzende und auch schon damals wahrscheinliche Kanzlerkandidatin ist sie eine höchst, kontroverse Figur. Wenn sie einen Neujahrsempfang abhalten darf, während ihre Hauptgegnerin ,die Partei des Bundeskanzlers, protestiert, und in diesem Zusammenhang auch noch zum "politischen Geplänkel mit Sekt und Schnittchen"(OZ vom 8.7.2005) läd, dann darf man von einer Partei- und auch von einer Propagandaveranstaltung sprechen, die in den Bereich politischer Konkurrenz und nicht allgemeiner Repräsentation gehört.

Es handelte sich aber nicht um eine an die Massen gerichtete Wahlveranstaltung mit Volksreden und Bierkelleratmosphäre. Trotz seiner parteipolitischen Ausrichtung überwog bei dem Empfang eine Hinwendung zum Internen.
Anhänger und Freunde der CDU sollten kommen, und das Ganze sollte durch Medienberichterstattung auf die Öffentlichkeit wirken. Dies ist mit der Würde und der historischen Bedeutung des Löwischen Saals vereinbar gewesen. Genau dasselbe gilt aber auch für den geplanten Landesparteitag der NPD. Er hat parteipolitischen Charakter, sendet sich aber nur an die wahlberechtigten Mitglieder und ausgewählte Gäste. Wie Frau Merkels Empfang ist er bei politischen Gegner umstritten, wie dieser ist er nicht frei von propagandistischen Zwecken, auch wenn er in erster Linie auf die eigene Klientel zugeschnitten ist, aber genausowenig wie dieser dient er der Massenagitation. Der Gleichheitsgrundsatz aus Art.3 GG gebietet, daß Sie in ihrer Auslegung und Anwendung Ihrer Belegungsordnung Gleiches auch gleich behandeln. Es wird hier keine Gleichheit im Unrecht beansprucht. Ich gestehe Ihnen zu, daß Sie mit Ihrer Entscheidung zugunsten des
CDU-Empfangs nicht gegen Ihre eigene Belegungsordnung verstoßen wollten, sondern diese nach bestem Wissen und Gewissen angewandt haben.

Dies müssen Sie aber jetzt auch tun. Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Vorhaben. Auch der NPD-Parteitag hat eher Seminarcharakter. Auch hier wird es Vorträge und Gespräche unter Gleichgesinnten geben. So ist es auch in der Belegungsordnung vorgesehen. Heute zieht zwar der Bundeswahlkampf herauf, wie Sie schreiben. Aber damals drehte sich bundesweit die politische Diskussion um die heraufziehenden Wahlkämpfe in Schleswig-Holstein und NRW, deren Ausgang als wesentlich gerade für Frau Merkels weiteres Schicksal angesehen wurde. Die politische Brisanz war nicht geringer. Sie haben in Ihrem Ablehnungsbescheid nicht behauptetet, am fraglichen Tage sei der Löwensche Saal besetzt, was auch meinen Informationen entspricht. Die von Ihnen angeführten Versagungsgründe waren insofern abschließend. Sollte im Zuge der sich nun anbahnenden Gerichtlichen Auseinandersetzung plötzlich doch ins Feld geführt werden, es fände im Löwenschen Saal eine andere Veranstaltung statt oder es sei überraschenderweise Bauarbeiten notwendig, so könnte dies den Tatbestand des Prozeßbetrugs erfüllen.


Mit freundlichen Grüßen
Dirk Arendt

zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 12. Juli 2005