Hartz-IV-Empfänger müssen wieder um ihre Heizkostenerstattung kämpfen

In diesen Tagen erhalten viele Bürger ihre Heizkostenabrechnung. Einige wenige Glückliche bekommen Rückerstattungen. Für Hartz-IV-Empfänger besteht leider kein Grund zur Freude, weil ihnen die Sozialagentur das Geld sofort wieder abnehmen wird, zur Belohnung dafür, daß sie beim Heizen gespart haben. Die NPD hat gegen diese unsoziale Praxis im Kreistag einen Antrag gestellt, wurde aber von den Bonzenparteien überstimmt, auch von der pseudosozialen Linken. Eigentlich könnte man erwarten, daß die Sozialagentur anstandslos zahlt, wenn der Vermieter einen Heizkostennachschlag verlangt. Die Rückzahlung sackt sie ja auch wie selbstverständlich ein. Da das leider nicht der Fall ist, soll hier noch einmal dargestellt werden, was zu tun ist.

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Sozialagentur. Überschrift: Antrag auf Erstattung einer Heizkostennachzahlung. Der Antrag muß unbedingt bei der Behörde eintreffen, bevor Sie bei der Begleichung der Vermieterforderung in Verzug kommen.

Das bedeutet: Der Vermieter teilt Ihnen mit , sie müßten, sagen wir, 200 Euro nachzahlen, und zwar bis zum 10.06.2009. Bis dahin müssen sie den Antrag bei der Sozialagentur gestellt haben. Tun Sie das erst später, könnte das Amt behaupten, daß nun wegen des Zahlungsverzugs ja Mietschulden vorlägen und keine Heizungskosten mehr. Und Mietschulden muß die Behörde nicht in der tatsächlich entstandenen angemessenen Höhe übernehmen, sondern kann dafür, wenn ihr das paßt, ein Darlehen gewähren.

Dieser Trick wird in Uecker-Randow gerne angewandt. Stellen Sie schon im Antrag genau dar, warum ihre Heizaufwendungen angemessen waren. Als Argumente kommen in Frage: Unsanierte Fenster, die nicht dicht sind, schlecht gedämmte Wände, eine ungünstige Lage des Wohnblocks, der in besonderem Maße, von mehreren Seiten vielleicht, dem Wind ausgesetzt ist, eine Wasserader unter dem Haus, die Lage der Wohnung – viele Außenwände, Keller-oder Dachwohnung, leere Nachbarwohnungen, -, eine veraltete Heizanlage, kleine Kinder oder alte Menschen in der Wohnung, Krankheiten wie Rheuma oder Blasenleiden, besondere Wetterlagen , die mehr Heiztage erforderlich machten, gestiegene Öl- oder Gaspreise – was immer sie wahrheitsgemäß vorbringen können. Keine Angst vor Klagen beim Sozialgericht.

Dort fallen noch keine Gerichtskosten an. Die Bonzenparteien bastelten zwar an Plänen, dies zu Ungunsten der Bürger zu ändern. Aber aus Angst vor der NPD trauen sie sich nicht.
zurück | drucken Erstellt am Montag, 25. Mai 2009