Peinliche Antworten

Am diesjährigen Volkstrauertag versammelten sich knapp 100 Kameraden, um auf dem Golm der Toten unseres Volkes zu gedenken (wir berichteten). Da die Polizei in diesem Jahr nicht pünktlich an Ort und Stelle war, konnten die jungen Aktivisten ungestört ihre Feierstunde abhalten. Vielleicht gab gerade dieser Umstand den Antrieb für einige charakterlose Gestalten, im Anschluß an die Kranzniederlegung sämtliche Schleifen von den niedergelegten Kränzen zu entfernen. Der Abgeordnete Tino Müller richtete deshalb an die Landesregierung eine Kleine Anfrage (LT-Drs.: 5/2013).

"Aus Anlaß der o. a. Kranzniederlegung wurde kein Einsatz durchgeführt", so die erste peinliche Antwort der Landesregierung, mit der sie vermutlich den verspäteten Einsatz der Polizeikräfte überspielen wollte. Weiter heißt es: "Nach erfolgter polizeilicher Lagebewertung ist aus Anlaß des Volkstrauertages und der Gedenkstunde ein angemessener und zeitgerechter Polizeieinsatz durchgeführt worden." Gemeint ist damit die offizielle Gedenkstunde des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, für deren Absicherung also 200 Polizeibeamte angemessen sind. Zeitgerecht war der Einsatz allemal. Darum fragten auch einige der herbeigeeilten Uniformträger die abreisenden Kameraden, wann sie denn vorhätten, ihre Gedenkstunde abzuhalten, um dann ihren Einsatzwagen quer vor dem Gedenkstätteneingang zu postieren. Als die Nationalen dann ihre Autos bestiegen und abfuhren, feierten die Staatsdiener wahrscheinlich ihren unerwarteten "Sieg".

Einschüchterung zum Selbstschutz

Das von Augenzeugen berichtete Entfernen der Kranzschleifen ist der Landesregierung selbstverständlich nicht bekannt und somit wurde dafür auch kein Auftrag erteilt. Auf die Frage nach den Möglichkeiten, rechtliche Schritte gegen diese Form von Sachbeschädigung, Diebstahl und vielleicht sogar Grabschändung einzuleiten, empfiehlt die Landesregierung, den Weg zur Staatsanwaltschaft und zur Polizei zu wählen. Wahrscheinlich aus Angst vor Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten heißt es dann weiter: "Auf diesem Weg kann dann zugleich auch der Inhalt der Schleifenbänder auf seine strafrechtliche und ordnungsrechtliche Relevanz geprüft werden."

Liebe Landesregierung, wir müssen da überhaupt keine Befürchtungen haben. Und die Strafanzeige ist auch schon gestellt!
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 13. Dezember 2008