Frechheit - Über 500.000 Euro für einen Asylbewerber
Auf 506.570,71 Euro belaufen sich die Gesamtkosten für einen aus Serbien und Montenegro stammenden Asylbewerber - angefallen in Mecklenburg-Vorpommern. Das ergab eine Kleine Anfrage der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag. Ein Ende der Fahnenstange ist noch nicht einmal in Sicht.
Den Anknüpfungspunkt für die Anfrage bildete eine Mitteilung aus der Hansestadt Stralsund. Am 7. November sollen die dortigen Mitglieder des "Ausschusses für Finanzen und Vergabe" den einstimmigen Beschluß gefaßt haben, dem Mann einen Medikamentenzuschuß in Höhe von 6.000 Euro - pro Woche! – zu gewähren. Mittlerweile wurde der Asylant nach Rostock verlegt. Eigenen Angaben zufolge reiste er am 13. Juli 2005 in die BRD ein; drei Tage später meldete er sich in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
In der Antwort der Landesregierung heißt es: "Während der Zeit der Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes wurden dem aus Serbien und Montenegro stammenden Ausländer Leistungen der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von insgesamt 75.198,19 Euro gewährt. Diese Kosten wurden aufgrund des § 1 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz vom Land getragen.
Soweit die Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung bereits vorliegen, betrugen die in den Hansestädten Stralsund und Rostock erbrachten ärztlichen Leistungen bislang 421.511,24 Euro (über vierhunderteinundzwanzigtausend!, d. Red.), die das Land gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes i. V. m. § 2 des Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz den Kommunen erstattet."
Eine günstigere Behandlung komme deshalb nicht in Frage, weil, so die Landesregierung, "aus ärztlicher Sicht … keine Alternativen zur Behandlung" bestünden. Die immensen Aufwendungen betreffend, seien ihr "ähnlich gelagerte Fälle" nicht bekannt.
Und der Umzug nach Rostock? Das Arzt-Patient-Verhältnis habe sich "zunehmend schlecht" entwickelt. Auch weil "die Möglichkeit der Behandlung durch einen anderen spezialisierten Arzt in der Hansestadt Stralsund nicht zur Verfügung stand, wurde entschieden, den Asylbewerber landesintern in die Hansestadt Rostock umzuverteilen."
Die Frage, ob der Mann auch in Rostock die Leistungen in ungekürzter Höhe erhalte, wurde mit "Ja" beantwortet. Das Asylverfahren ist laut Landesregierung "noch anhängig. Für eine Rückführung des Ausländers in sein Heimatland bestehen somit keine Rechtsgrundlagen."
Über die Gründe des Asylersuchens in der Bundesrepublik Deutschland könne die Landesregierung keine Auskunft erteilen, da über Asylanträge einschließlich entsprechender Feststellungen im Aufenthaltsgesetz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheide.
Die Gesamtkosten für Unterkunft, Lebensführung, Krankheitskosten, etc. sind laut Landesregierung auf mittlerweile 506.570,41 Euro angewachsen.
Stefan Köster, Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD-Landtagsfraktion, erklärte zu dem Fall: "Die Ungleichbehandlung in der Bundesrepublik wird hier wieder einmal deutlich. Während Deutsche mittlerweile bei fast allen Sachleistungen Zuzahlungen berappen müssen, scheinen ausländischen Bürgerinnen und Bürgern hier mittlerweile Tür und Tor geöffnet zu sein." Die nationaldemokratische Fraktion werde der Sache "weiter nachgehen, um in Zukunft derartige Mißbräuche unseres Sozialsystems zu verhindern. Angesichts der vorliegenden Fakten müsse "sich jeder deutsche Arbeitnehmer verkohlt vorkommen", so Köster abschließend.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 20. Juni 2007
Den Anknüpfungspunkt für die Anfrage bildete eine Mitteilung aus der Hansestadt Stralsund. Am 7. November sollen die dortigen Mitglieder des "Ausschusses für Finanzen und Vergabe" den einstimmigen Beschluß gefaßt haben, dem Mann einen Medikamentenzuschuß in Höhe von 6.000 Euro - pro Woche! – zu gewähren. Mittlerweile wurde der Asylant nach Rostock verlegt. Eigenen Angaben zufolge reiste er am 13. Juli 2005 in die BRD ein; drei Tage später meldete er sich in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
In der Antwort der Landesregierung heißt es: "Während der Zeit der Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes wurden dem aus Serbien und Montenegro stammenden Ausländer Leistungen der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von insgesamt 75.198,19 Euro gewährt. Diese Kosten wurden aufgrund des § 1 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz vom Land getragen.
Soweit die Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung bereits vorliegen, betrugen die in den Hansestädten Stralsund und Rostock erbrachten ärztlichen Leistungen bislang 421.511,24 Euro (über vierhunderteinundzwanzigtausend!, d. Red.), die das Land gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes i. V. m. § 2 des Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz den Kommunen erstattet."
Eine günstigere Behandlung komme deshalb nicht in Frage, weil, so die Landesregierung, "aus ärztlicher Sicht … keine Alternativen zur Behandlung" bestünden. Die immensen Aufwendungen betreffend, seien ihr "ähnlich gelagerte Fälle" nicht bekannt.
Und der Umzug nach Rostock? Das Arzt-Patient-Verhältnis habe sich "zunehmend schlecht" entwickelt. Auch weil "die Möglichkeit der Behandlung durch einen anderen spezialisierten Arzt in der Hansestadt Stralsund nicht zur Verfügung stand, wurde entschieden, den Asylbewerber landesintern in die Hansestadt Rostock umzuverteilen."
Die Frage, ob der Mann auch in Rostock die Leistungen in ungekürzter Höhe erhalte, wurde mit "Ja" beantwortet. Das Asylverfahren ist laut Landesregierung "noch anhängig. Für eine Rückführung des Ausländers in sein Heimatland bestehen somit keine Rechtsgrundlagen."
Über die Gründe des Asylersuchens in der Bundesrepublik Deutschland könne die Landesregierung keine Auskunft erteilen, da über Asylanträge einschließlich entsprechender Feststellungen im Aufenthaltsgesetz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheide.
Die Gesamtkosten für Unterkunft, Lebensführung, Krankheitskosten, etc. sind laut Landesregierung auf mittlerweile 506.570,41 Euro angewachsen.
Stefan Köster, Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD-Landtagsfraktion, erklärte zu dem Fall: "Die Ungleichbehandlung in der Bundesrepublik wird hier wieder einmal deutlich. Während Deutsche mittlerweile bei fast allen Sachleistungen Zuzahlungen berappen müssen, scheinen ausländischen Bürgerinnen und Bürgern hier mittlerweile Tür und Tor geöffnet zu sein." Die nationaldemokratische Fraktion werde der Sache "weiter nachgehen, um in Zukunft derartige Mißbräuche unseres Sozialsystems zu verhindern. Angesichts der vorliegenden Fakten müsse "sich jeder deutsche Arbeitnehmer verkohlt vorkommen", so Köster abschließend.