Bundesverfassungsgericht verbietet Kundgebung
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Bestätigung einer Verbotsverfügung der Kundgebung der NPD-Fraktion unter dem Motto: "Für Meinungs- und Demonstrationsfreiheit – Gegen Gewalt!", sagte der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, am Abend in Schwerin:
"Die NPD-Fraktion hatte ausdrücklich als Ersatz für die geplante Kundgebung die Durchführung einer Mahnwache am Sicherheitszaun angeboten. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts, sind 16.000 Polizisten offenbar nicht in der Lage eine Mahnwache von 15 Abgeordneten und Fraktionsmitarbeitern zu gewährleisten. Somit ist die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit für alle Deutschen sogar für Abgeordnete zwischenzeitlich faktisch außer Kraft gesetzt.
Nach der Nichtentscheidung am Wochenende wird klar, daß sich die Fraktion an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden muß, um sicherzustellen, daß zukünftig auch die nationale Opposition in Deutschland das Recht haben muß für elementare Grundrechte demonstrieren zu dürfen."
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 06. Juni 2007
"Die NPD-Fraktion hatte ausdrücklich als Ersatz für die geplante Kundgebung die Durchführung einer Mahnwache am Sicherheitszaun angeboten. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts, sind 16.000 Polizisten offenbar nicht in der Lage eine Mahnwache von 15 Abgeordneten und Fraktionsmitarbeitern zu gewährleisten. Somit ist die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit für alle Deutschen sogar für Abgeordnete zwischenzeitlich faktisch außer Kraft gesetzt.
Nach der Nichtentscheidung am Wochenende wird klar, daß sich die Fraktion an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden muß, um sicherzustellen, daß zukünftig auch die nationale Opposition in Deutschland das Recht haben muß für elementare Grundrechte demonstrieren zu dürfen."