Für Meinungs- und Versammlungsfreiheit – Gegen Gewalt
Die NPD-Fraktion führt am kommenden Donnerstag eine Kundgebung unter dem Motto: "Für Meinungs- und Versammlungsfreiheit! Nein zu Gewalt!" in der Rostocker Innenstadt durch. Eine entsprechende Anmeldung wurde der Stadt Rostock heute durch die NPD-Fraktion übergeben.
Der NPD-Parteivorsitzende, Udo Voigt und der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs werden als Hauptredner auf dieser Kundgebung sprechen.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, erklärte dazu:
"Nachdem uns am vergangenen Wochenende unsere Anti-G8-Demonstration verboten wurde, werden wir nun in Rostock ein Zeichen setzen. Es ist ja angesichts der bekannten Ereignisse vom Wochenende geradezu absurd, daß es in Schwerin einen polizeilichen Notstand gab – in Rostock allerdings munter randaliert werden konnte. Die politischen Verantwortlichen haben hier ganz bewußt einer Oppositionspartei das Recht auf Versammlungs-, Rede- und Meinungsfreiheit verwehrt, da ihnen ein Protest seitens der NPD unangenehm ist. Dies ist nicht hinnehmbar. Wenn man uns gegen jede rechtsstaatliche Gepflogenheit die Versammlungs-, Meinungs- und Redefreiheit in Schwerin und sogar in Ludwigslust verwehrt, dann fordern wir diese nun in Rostock ein!"
"Der Staat darf nicht dulden, daß friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Gewalt von ‚links’ ist keine verfassungsrechtliche Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von ‚rechts’." Quelle: BVerfG, Beschluß vom 10.05. 2006 – 1BvQ 14/06 – (NVwZ 2006,1049)
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 04. Juni 2007
Der NPD-Parteivorsitzende, Udo Voigt und der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs werden als Hauptredner auf dieser Kundgebung sprechen.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, erklärte dazu:
"Nachdem uns am vergangenen Wochenende unsere Anti-G8-Demonstration verboten wurde, werden wir nun in Rostock ein Zeichen setzen. Es ist ja angesichts der bekannten Ereignisse vom Wochenende geradezu absurd, daß es in Schwerin einen polizeilichen Notstand gab – in Rostock allerdings munter randaliert werden konnte. Die politischen Verantwortlichen haben hier ganz bewußt einer Oppositionspartei das Recht auf Versammlungs-, Rede- und Meinungsfreiheit verwehrt, da ihnen ein Protest seitens der NPD unangenehm ist. Dies ist nicht hinnehmbar. Wenn man uns gegen jede rechtsstaatliche Gepflogenheit die Versammlungs-, Meinungs- und Redefreiheit in Schwerin und sogar in Ludwigslust verwehrt, dann fordern wir diese nun in Rostock ein!"
"Der Staat darf nicht dulden, daß friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Gewalt von ‚links’ ist keine verfassungsrechtliche Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von ‚rechts’." Quelle: BVerfG, Beschluß vom 10.05. 2006 – 1BvQ 14/06 – (NVwZ 2006,1049)