Opferschutz statt Freiheit von Triebtätern
Am vergangenen Donnerstag gab der Landesinnenminister Caffier in der Fragestunde des Landtages hinsichtlich einer entsprechenden Anfrage des NPD-Abgeordneten Stefan Köster an, die Landesregierung habe alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern getroffen. Nicht einmal 24 Stunden später erwies sich diese Aussage des Ministers als nicht mehr haltbar. Der Triebtäter Detlef B. wird in Kürze trotz eines Gerichtsgutachtens, welches ihn als Risikofaktor einschätzt, nach verbüßter Haftstrafe wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Hierzu erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster heute in Schwerin:
"Herr Caffier ist den Menschen in Mecklenburg und Vorpommern nun eine Erklärung schuldig. Hat er in der Fragestunde der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag wissentlich die Unwahrheit gesagt oder sind dem Minister die Geschehnisse innerhalb des Landes unbekannt? Die Freilassung des Triebtäters Detlef B. aus Suckow verdeutlicht die rechtliche Schieflage in unserem Land. Die Opfer werden von der Politik zunehmend in Stich gelassen. Im Gegenzug werden keine Mühen und Kosten gescheut, um die Täter zu therapieren. Selbst eine Weigerung zur Therapie wie im Falle Detlef B. führen hier offensichtlich nicht zur Sicherheitsverwahrung nach der Haftverbüßung. Dies ist sehr bedenklich und läßt zukünftig nichts Gutes erwarten. Wie sich die die Landesregierung um den Opferschutz kümmert, zeigt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir an die Landesregierung. Kinderschänder unterliegen laut Stellungnahme der Landesregierung keiner besonderen Meldepflicht. Wie will die Landesregierung dann den Schutz der Kinder gewährleisten? Diese Antwort blieb Minister Caffier mir schuldig."
Von 2001 bis 2006 erfolgten 352 Verurteilungen zu Freiheits-/ Jugendstrafen wegen des Deliktes "sexueller Mißbrauch von Kindern und/ oder Jugendlichen". Hierzu Stefan Köster weiter:
"Die Dunkelziffer indes dürfte wesentlich höher ausfallen. Gerade Kinder, deren Leid innerhalb der Familie und/ oder des Bekanntenkreises erfolgt, können sich nicht zur Wehr setzen. Und die Geisteshaltung der Landesregierung wird die Opfer aus meiner Sicht nicht schützen. Es ist skandalös, daß beispielsweise eine regelmäßige Erhebung rückfallstatistischer Daten nicht stattfindet. Der Fall des Detlef B. aus Suckow verdeutlicht doch, daß ein psychiatrisches Gutachten fern jeglichen Verständnisses, Fakten schaffen kann. Wenn selbst die Gutachter erklären, daß von ihm eine Gefährdung ausgehe, eine Sicherungsverwahrung aber nicht erforderlich sei, weil keine neuen Tatsachen vorliegen, die auf eine gefährliche Täterpersönlichkeit hinwiesen, wird das Dilemma in unserem Rechtssystem jedem offenbar. So wurde Detlef B. 1997 wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Hat man da noch Fragen? Auch die nun angeordnete sehr enge Bewachung wird doch nicht verhindern können, daß ein Triebtäter wieder eine Tat begeht. Triebtäter, deren Tat unstrittig ist, dürfen nie wieder auf die Menschen losgelassen werden!"
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 02. April 2007
Hierzu erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster heute in Schwerin:
"Herr Caffier ist den Menschen in Mecklenburg und Vorpommern nun eine Erklärung schuldig. Hat er in der Fragestunde der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag wissentlich die Unwahrheit gesagt oder sind dem Minister die Geschehnisse innerhalb des Landes unbekannt? Die Freilassung des Triebtäters Detlef B. aus Suckow verdeutlicht die rechtliche Schieflage in unserem Land. Die Opfer werden von der Politik zunehmend in Stich gelassen. Im Gegenzug werden keine Mühen und Kosten gescheut, um die Täter zu therapieren. Selbst eine Weigerung zur Therapie wie im Falle Detlef B. führen hier offensichtlich nicht zur Sicherheitsverwahrung nach der Haftverbüßung. Dies ist sehr bedenklich und läßt zukünftig nichts Gutes erwarten. Wie sich die die Landesregierung um den Opferschutz kümmert, zeigt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir an die Landesregierung. Kinderschänder unterliegen laut Stellungnahme der Landesregierung keiner besonderen Meldepflicht. Wie will die Landesregierung dann den Schutz der Kinder gewährleisten? Diese Antwort blieb Minister Caffier mir schuldig."
Von 2001 bis 2006 erfolgten 352 Verurteilungen zu Freiheits-/ Jugendstrafen wegen des Deliktes "sexueller Mißbrauch von Kindern und/ oder Jugendlichen". Hierzu Stefan Köster weiter:
"Die Dunkelziffer indes dürfte wesentlich höher ausfallen. Gerade Kinder, deren Leid innerhalb der Familie und/ oder des Bekanntenkreises erfolgt, können sich nicht zur Wehr setzen. Und die Geisteshaltung der Landesregierung wird die Opfer aus meiner Sicht nicht schützen. Es ist skandalös, daß beispielsweise eine regelmäßige Erhebung rückfallstatistischer Daten nicht stattfindet. Der Fall des Detlef B. aus Suckow verdeutlicht doch, daß ein psychiatrisches Gutachten fern jeglichen Verständnisses, Fakten schaffen kann. Wenn selbst die Gutachter erklären, daß von ihm eine Gefährdung ausgehe, eine Sicherungsverwahrung aber nicht erforderlich sei, weil keine neuen Tatsachen vorliegen, die auf eine gefährliche Täterpersönlichkeit hinwiesen, wird das Dilemma in unserem Rechtssystem jedem offenbar. So wurde Detlef B. 1997 wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Hat man da noch Fragen? Auch die nun angeordnete sehr enge Bewachung wird doch nicht verhindern können, daß ein Triebtäter wieder eine Tat begeht. Triebtäter, deren Tat unstrittig ist, dürfen nie wieder auf die Menschen losgelassen werden!"