Das Völkerstrafrecht wird zum zahnlosen Tiger
Georg W. Bush ist heute verantwortlich für den Überfall auf den Irak und für die Folterungen und Freiheitsberaubung an vielen unschuldigen Menschen in Guantanamo.
Deutschland beschloß 2002 unter der rot-grünen Bundesregierung ein Völkerstrafgesetzbuch, welches im Zusammenhang mit dem Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm interessant werden könnte. Nach der gesetzlichen Regelung können auch im Ausland begangene Taten, wenn es sich um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen handelt, strafrechtlich verfolgt werden. Dabei ist es unerheblich, daß es sich bei den Tätern um einen Ausländer handelt. Die im Gesetz aufgeführten Taten gelten als Kernverbrechen, deren Verfolgung im Interesse der Menschheit liegt und deshalb nicht alleine als innere Angelegenheiten des betroffenen Staates betrachtet werden können.
Laut einem Bericht in der jüngsten Ausgabe des "Spiegels", ist der ehemalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, der amtierende US-Justizminister Alberto Gonzales, der Ex-CIA-Direktor George Tenet und der Ex-Oberbefehlshaber im Irak Ricardo Sanchez in Deutschland wegen Kriegsverbrechen und Folter angezeigt worden. Die Bundesanwaltschaft muß nun entscheiden, ob sie ermittelt.
Seit vergangenem Mittwoch liegt nun auch seitens der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine Strafanzeige gegen den US-Präsidenten Bush wegen des Tatverdachts, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, vor.
Wie schwer sich allerdings die Regierenden mit der Durchsetzung ihrer eigenen Gesetze tun, wird nun sehr deutlich. Duckmäuserisch ziehen sie lieber erst einmal den Kopf ein.
Justiz- und Außenministerium verweisen auf die Bundesanwaltschaft, welche sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußert. Gerd Weißkirchen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hält es für "olitisch unklug" jemanden wie Rumsfeld auf diese Weise zu verfolgen und der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages stellt lapidar fest: "Wir sind nicht die Weltpolizei." Weiterhin gibt er zu, "daß die Bundesrepublik kein Interesse daran hat, gegen einen ehemaligen Minister eines befreundeten Landes zu ermitteln".
Der amerikanische Jurist und ehemalige Ankläger in den Nürnberger Prozessen, Benjamin Ferencz sieht die Sache allerdings völlig anders: "Ämter und Titel dürfen nicht vor Strafe schützen", diese Botschaft aus Nürnberg dürfe in Deutschland nicht in Vergessenheit geraten.
Die etablierten Politiker, welche sich sonst in Vergangenheitsbewältigung fast überschlagen, scheinen hier allerdings zahnlose Tiger zu sein. Dies wurde auch am Mittwoch im Schweriner Schloß deutlich. Hier hatte die NPD-Fraktion aufgrund der Anzeige gegen den US-Präsidenten einen Dringlichen Antrag gestellt, welcher die Landesregierung aufforderte, Vorkehrungen für den Fall einer eventuell notwendigen Festnahme des Präsidenten bei dessen Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern anläßlich des G-8-Gipfels zu treffen.
Die Aufregung nach Einreichung des Antrages bei den anderen Parteien des Landtages und der Verwaltung war mit den Händen zu greifen. Schnell wurde der Ältestenrat einberufen, welcher den Dringlichen Antrag als unzulässig zurückwies. Begründet wurde die Zurückweisung damit, daß es gegenüber dem US-Präsidenten ehrverletzend wäre zu behaupten, daß er dringend taverdächtig sei, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Somit wurde der Dringliche Antrag nicht einmal zur Beratung zugelassen.
Der dann von der NPD-Fraktion dahingehend abgeänderte Antrag, daß die Landesregierung Vorbereitung für den Fall einer eventuell notwendigen Festnahme von Teilnehmern des G8-Gipfels bei deren Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern, treffen möge, wurde wiederum ein Fall für den Ältestenrat. Die Mehrheit der etablierten Parteien stellte nun fest, daß dieser Antrag zurückzuweisen sei, weil allen Teilnehmern des G8-Gipfels Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstellt werden würde. So kam auch dieser Antrag nicht zur Abstimmung. Deutlicher kann man eigentlich nicht zeigen, wie vasallenhörig sich die im Landtag vertretenen Parteien sich gegenüber den USA gebärden. Das geltende Völkerstrafrecht ist hier ein Lippenbekenntnis ohne wirklichen Umsetzungswillen.
Nun ist die Bundesanwaltschaft am Zug und wird nun unter Beweis stellen müssen, wie ernst das Völkerstrafrecht in der Bundesrepublik tatsächlich zu nehmen ist. Außenpolitische Motive dürften eigentlich für die Bundesanwaltschaft keine Rolle spielen dürfen.
Trotzdem hat die Bundesanwaltschaft die Möglichkeit nach der Strafprozeßordnung, von einer Verfolgung abzusehen, da sich der Beschuldigte nicht im Inland befindet. Mit dieser Begründung wurden in der Vergangenheit schon mehrmals unbequeme Ermittlungen vermeiden.
Für Rumsfeld dürfte sicherlich in nächster Zeit keine Reise nach Deutschland geplant sein. Für Georg W. Bush hingegen dürfte der Weltwirtschaftsgipfel eine unangenehme Begleiterscheinung haben, sollte sich die Bundesanwaltschaft zu einem Ermittlungsverfahren durchringen. Sollte sie vor Ermittlungsverfahren trotz der eindeutigen Beweislage zurückschrecken, so dürfte Bush erst einmal ruhiger schlafen können. Man sollte aber nicht vergessen, daß Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nie verjähren. Auch Strafvereitlung im Amt ist dann kein Kavaliersdelikt.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute die Strafanzeige der NPD-Fraktion zuständigkeitshalber an die Generalbundesanwältin Monika Harms weitergegeben.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Freitag, 30. März 2007
Deutschland beschloß 2002 unter der rot-grünen Bundesregierung ein Völkerstrafgesetzbuch, welches im Zusammenhang mit dem Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm interessant werden könnte. Nach der gesetzlichen Regelung können auch im Ausland begangene Taten, wenn es sich um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen handelt, strafrechtlich verfolgt werden. Dabei ist es unerheblich, daß es sich bei den Tätern um einen Ausländer handelt. Die im Gesetz aufgeführten Taten gelten als Kernverbrechen, deren Verfolgung im Interesse der Menschheit liegt und deshalb nicht alleine als innere Angelegenheiten des betroffenen Staates betrachtet werden können.
Laut einem Bericht in der jüngsten Ausgabe des "Spiegels", ist der ehemalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, der amtierende US-Justizminister Alberto Gonzales, der Ex-CIA-Direktor George Tenet und der Ex-Oberbefehlshaber im Irak Ricardo Sanchez in Deutschland wegen Kriegsverbrechen und Folter angezeigt worden. Die Bundesanwaltschaft muß nun entscheiden, ob sie ermittelt.
Seit vergangenem Mittwoch liegt nun auch seitens der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine Strafanzeige gegen den US-Präsidenten Bush wegen des Tatverdachts, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, vor.
Wie schwer sich allerdings die Regierenden mit der Durchsetzung ihrer eigenen Gesetze tun, wird nun sehr deutlich. Duckmäuserisch ziehen sie lieber erst einmal den Kopf ein.
Justiz- und Außenministerium verweisen auf die Bundesanwaltschaft, welche sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußert. Gerd Weißkirchen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hält es für "olitisch unklug" jemanden wie Rumsfeld auf diese Weise zu verfolgen und der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages stellt lapidar fest: "Wir sind nicht die Weltpolizei." Weiterhin gibt er zu, "daß die Bundesrepublik kein Interesse daran hat, gegen einen ehemaligen Minister eines befreundeten Landes zu ermitteln".
Der amerikanische Jurist und ehemalige Ankläger in den Nürnberger Prozessen, Benjamin Ferencz sieht die Sache allerdings völlig anders: "Ämter und Titel dürfen nicht vor Strafe schützen", diese Botschaft aus Nürnberg dürfe in Deutschland nicht in Vergessenheit geraten.
Die etablierten Politiker, welche sich sonst in Vergangenheitsbewältigung fast überschlagen, scheinen hier allerdings zahnlose Tiger zu sein. Dies wurde auch am Mittwoch im Schweriner Schloß deutlich. Hier hatte die NPD-Fraktion aufgrund der Anzeige gegen den US-Präsidenten einen Dringlichen Antrag gestellt, welcher die Landesregierung aufforderte, Vorkehrungen für den Fall einer eventuell notwendigen Festnahme des Präsidenten bei dessen Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern anläßlich des G-8-Gipfels zu treffen.
Die Aufregung nach Einreichung des Antrages bei den anderen Parteien des Landtages und der Verwaltung war mit den Händen zu greifen. Schnell wurde der Ältestenrat einberufen, welcher den Dringlichen Antrag als unzulässig zurückwies. Begründet wurde die Zurückweisung damit, daß es gegenüber dem US-Präsidenten ehrverletzend wäre zu behaupten, daß er dringend taverdächtig sei, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Somit wurde der Dringliche Antrag nicht einmal zur Beratung zugelassen.
Der dann von der NPD-Fraktion dahingehend abgeänderte Antrag, daß die Landesregierung Vorbereitung für den Fall einer eventuell notwendigen Festnahme von Teilnehmern des G8-Gipfels bei deren Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern, treffen möge, wurde wiederum ein Fall für den Ältestenrat. Die Mehrheit der etablierten Parteien stellte nun fest, daß dieser Antrag zurückzuweisen sei, weil allen Teilnehmern des G8-Gipfels Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstellt werden würde. So kam auch dieser Antrag nicht zur Abstimmung. Deutlicher kann man eigentlich nicht zeigen, wie vasallenhörig sich die im Landtag vertretenen Parteien sich gegenüber den USA gebärden. Das geltende Völkerstrafrecht ist hier ein Lippenbekenntnis ohne wirklichen Umsetzungswillen.
Nun ist die Bundesanwaltschaft am Zug und wird nun unter Beweis stellen müssen, wie ernst das Völkerstrafrecht in der Bundesrepublik tatsächlich zu nehmen ist. Außenpolitische Motive dürften eigentlich für die Bundesanwaltschaft keine Rolle spielen dürfen.
Trotzdem hat die Bundesanwaltschaft die Möglichkeit nach der Strafprozeßordnung, von einer Verfolgung abzusehen, da sich der Beschuldigte nicht im Inland befindet. Mit dieser Begründung wurden in der Vergangenheit schon mehrmals unbequeme Ermittlungen vermeiden.
Für Rumsfeld dürfte sicherlich in nächster Zeit keine Reise nach Deutschland geplant sein. Für Georg W. Bush hingegen dürfte der Weltwirtschaftsgipfel eine unangenehme Begleiterscheinung haben, sollte sich die Bundesanwaltschaft zu einem Ermittlungsverfahren durchringen. Sollte sie vor Ermittlungsverfahren trotz der eindeutigen Beweislage zurückschrecken, so dürfte Bush erst einmal ruhiger schlafen können. Man sollte aber nicht vergessen, daß Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nie verjähren. Auch Strafvereitlung im Amt ist dann kein Kavaliersdelikt.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute die Strafanzeige der NPD-Fraktion zuständigkeitshalber an die Generalbundesanwältin Monika Harms weitergegeben.