Neuer Höhepunkt der Landtagspseudodemokratie
Die Verhältnisse im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gleichen in immer höheren Maße einem Pilotprojekt zur Errichtung eines offenen Willkürsystems.
Zum Beispiel gibt es da in der Geschäftsordnung einen § 99, in dem es heißt: "Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung KANN der Präsident einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist."
Nirgendwo ist definiert, wann eine "gröbliche Verletzung" vorliegt. Und selbstverständlich KANN der Präsident es auch lassen, einen Abgeordneten auszuschließen, selbst wenn der das Rednerpult anzündet.
Es geht nur nach Sympathie und Parteibuch. Es herrscht die reine Willkür. Würde es außerhalb des sich selbst so titulierenden "hohen Hauses" so zugehen, könnte die Polizei auf frischer Tat ertappte Bankräuber ganz einfach laufen lassen, dafür aber jeden beliebigen Bürger nach Herzenslust, ohne den geringsten Anlaß, in Haft nehmen.
Keine gröbliche Verletzung der Ordnung konnte das Landtagspräsidium darin erkennen, daß der SPD-Abgeordnete Nieszery die NPD-Parlamentarier gröblichst beleidigte, indem er sie als Antidemokraten bezeichnete, denen man die Zähne zeigen müsse. Kein Ordnungsruf! Noch nicht einmal eine Ermahnung.
Michael Andrejewski befasste sich daraufhin mit einem Antrag der FDP, der dieser einen weiteren Posten einbringen sollte: Einen Sitz in der so genannten G-10-Kommission. Er warf den Liberalen mangelnde demokratische Substanz vor, weil sie gleichzeitig nichts dagegen hätten, daß die NPD aus diesem Gremium ferngehalten werden solle.
Dabei erwähnte er, dass die NPD schließlich vom Volk in den Landtag entsandt worden sei, und zwar in einer Wahl, in der sich Tricksereien bei der Stimmenauszählung "im Rahmen gehalten hätten, dank der NPD-Wahlbeobachter"!
In diesem Augenblick erhob sich aus den Reihen der Etablierten ein ohrenbetäubendes Geschrei. Andrejewski hatte zweifellos in ein Wespennest gestochen! Dabei wollte er gar nicht zum Ausdruck bringen, daß die Wahlen organisiert und im großen Stil auf Landesebene gefälscht würden.
Sowohl einige merkwürdigen Wahlergebnisse, insbesondere aus den Kommunalwahlen des Jahres 2004, wo in einigen Wahlbezirken auffällig viele ungültige Stimmen anfielen, während die NPD bei 0,0% landete, als auch die Erlebnisse unserer nationalen Wahlbeobachter lassen eher den Schluß zu, daß auf der unteren Ebene getrickst wird.
Es kommt immer auf die konkreten Persönlichkeiten in den Wahlvorständen an. Aus der alten Wahlfälscherpartei SED sind noch genug Leute übrig, die ihre Gewohnheiten nicht abgelegt haben. Das Personal der Linkspartei besteht noch zu einem erheblichen Teil aus Altkadern. Und gerade deren Abgeordnete haben besonders laut geschrieen.
Das läßt tief blicken. Getroffene Hunde bellen, wie man weiß. Das nächste Mal brauchen wir mehr Wahlbeobachter!
Weiterhin warf Andrejewski den Etablierten die Missachtung der NPD-Wähler vor. Manche im Saal, so sagte er, würden die 60 000 Wähler der NPD wohl am liebsten in Lager sperren. Eine realistische Äußerung angesichts der Hasstiraden gegen die Nationalen innerhalb und außerhalb des Parlaments sowie der geplanten Gesinnungsprüfungen, etwa in der Feuerwehr.
Der Witz daran ist: Hätte ein Etablierter der NPD vorgeworfen, sie wolle ihre Gegner in Lager verfrachten, wäre das natürlich keine Ordnungsverletzung gewesen! In den Augen des unparteiischen Landtagspräsidiums.
Übrigens: Als die Linkspartei noch SED hieß, da hatte sie 1989 bereits Lager für Regimegegner vorbereitet.
Schließlich ließ Andrejewski noch die Bemerkung fallen: "Der letzte gute FDP-Mann war Jürgen Möllemann, und der ist leider tot." Danach belagerten die so genannten Liberalen förmlich das Landtagspräsidium, um Schritte gegen Andrejewski zu erwirken.
Die Sitzung wurde extra unterbrochen. Der Ältestenrat palaverte. Und dann wurde der Abgeordnete im Stile eines Standgerichts zwar noch nicht erschossen, aber dafür aus der Sitzung verwiesen.
Seine letzten Worte waren: "Ich werde Einspruch erheben!" Das wird er zwar auch, aber wie dieses Verfahren ausgeht, ist jetzt schon klar. So ist das in Scheindemokratien.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 28. März 2007
Zum Beispiel gibt es da in der Geschäftsordnung einen § 99, in dem es heißt: "Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung KANN der Präsident einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist."
Nirgendwo ist definiert, wann eine "gröbliche Verletzung" vorliegt. Und selbstverständlich KANN der Präsident es auch lassen, einen Abgeordneten auszuschließen, selbst wenn der das Rednerpult anzündet.
Es geht nur nach Sympathie und Parteibuch. Es herrscht die reine Willkür. Würde es außerhalb des sich selbst so titulierenden "hohen Hauses" so zugehen, könnte die Polizei auf frischer Tat ertappte Bankräuber ganz einfach laufen lassen, dafür aber jeden beliebigen Bürger nach Herzenslust, ohne den geringsten Anlaß, in Haft nehmen.
Keine gröbliche Verletzung der Ordnung konnte das Landtagspräsidium darin erkennen, daß der SPD-Abgeordnete Nieszery die NPD-Parlamentarier gröblichst beleidigte, indem er sie als Antidemokraten bezeichnete, denen man die Zähne zeigen müsse. Kein Ordnungsruf! Noch nicht einmal eine Ermahnung.
Michael Andrejewski befasste sich daraufhin mit einem Antrag der FDP, der dieser einen weiteren Posten einbringen sollte: Einen Sitz in der so genannten G-10-Kommission. Er warf den Liberalen mangelnde demokratische Substanz vor, weil sie gleichzeitig nichts dagegen hätten, daß die NPD aus diesem Gremium ferngehalten werden solle.
Dabei erwähnte er, dass die NPD schließlich vom Volk in den Landtag entsandt worden sei, und zwar in einer Wahl, in der sich Tricksereien bei der Stimmenauszählung "im Rahmen gehalten hätten, dank der NPD-Wahlbeobachter"!
In diesem Augenblick erhob sich aus den Reihen der Etablierten ein ohrenbetäubendes Geschrei. Andrejewski hatte zweifellos in ein Wespennest gestochen! Dabei wollte er gar nicht zum Ausdruck bringen, daß die Wahlen organisiert und im großen Stil auf Landesebene gefälscht würden.
Sowohl einige merkwürdigen Wahlergebnisse, insbesondere aus den Kommunalwahlen des Jahres 2004, wo in einigen Wahlbezirken auffällig viele ungültige Stimmen anfielen, während die NPD bei 0,0% landete, als auch die Erlebnisse unserer nationalen Wahlbeobachter lassen eher den Schluß zu, daß auf der unteren Ebene getrickst wird.
Es kommt immer auf die konkreten Persönlichkeiten in den Wahlvorständen an. Aus der alten Wahlfälscherpartei SED sind noch genug Leute übrig, die ihre Gewohnheiten nicht abgelegt haben. Das Personal der Linkspartei besteht noch zu einem erheblichen Teil aus Altkadern. Und gerade deren Abgeordnete haben besonders laut geschrieen.
Das läßt tief blicken. Getroffene Hunde bellen, wie man weiß. Das nächste Mal brauchen wir mehr Wahlbeobachter!
Weiterhin warf Andrejewski den Etablierten die Missachtung der NPD-Wähler vor. Manche im Saal, so sagte er, würden die 60 000 Wähler der NPD wohl am liebsten in Lager sperren. Eine realistische Äußerung angesichts der Hasstiraden gegen die Nationalen innerhalb und außerhalb des Parlaments sowie der geplanten Gesinnungsprüfungen, etwa in der Feuerwehr.
Der Witz daran ist: Hätte ein Etablierter der NPD vorgeworfen, sie wolle ihre Gegner in Lager verfrachten, wäre das natürlich keine Ordnungsverletzung gewesen! In den Augen des unparteiischen Landtagspräsidiums.
Übrigens: Als die Linkspartei noch SED hieß, da hatte sie 1989 bereits Lager für Regimegegner vorbereitet.
Schließlich ließ Andrejewski noch die Bemerkung fallen: "Der letzte gute FDP-Mann war Jürgen Möllemann, und der ist leider tot." Danach belagerten die so genannten Liberalen förmlich das Landtagspräsidium, um Schritte gegen Andrejewski zu erwirken.
Die Sitzung wurde extra unterbrochen. Der Ältestenrat palaverte. Und dann wurde der Abgeordnete im Stile eines Standgerichts zwar noch nicht erschossen, aber dafür aus der Sitzung verwiesen.
Seine letzten Worte waren: "Ich werde Einspruch erheben!" Das wird er zwar auch, aber wie dieses Verfahren ausgeht, ist jetzt schon klar. So ist das in Scheindemokratien.