Udo Pastörs zeigt Grüne an – Grüne täuschen Straftat vor
Laut einer DPA-Meldung vom 20.08.2014 hat die Leiterin des "Bürgerbüros" der Grünen in Schwarzenberg, Frau Ulrike Kahl, Strafanzeige gegen den NPD-Parteivorsitzenden Udo Pastörs wegen "Hausfriedensbruch" gestellt. Frau Kahl behauptet den Berichten zufolge wahrheitswidrig, Pastörs habe: 1. rechtswidrig das öffentlich zugängliche Wahlbüro der Landtagsabgeordneten der Grünen, Frau Annekathrin Giegengack, betreten. 2. trotz Aufforderung die Räumlichkeit nicht verlassen bzw. sich geweigert, diese zu verlassen. Nach Kenntnisnahme dieses dreisten Rechtsmissbrauchs hat Udo Pastörs sogleich Strafantrag gem. §§ 145d, 164 StGB und aller weiterer in Frage kommender Gesichtspunkte erstattet.
Udo Pastörs erklärte am Abend:
„Diese unwahren Behauptungen sind offenkundig vorsätzlich aufgestellt worden, um im Landtagswahlkampf hier in Sachsen "populistische" Schlagzeilen zum Vorteil der Grünen zu produzieren. Erst nachdem wir mit Frau Kahl unsere jeweiligen Werbemittel getauscht hatten, setzte eine Kanonade von beleidigenden Beschimpfungen gegen mich und meine Begleitung ein, obwohl wir vorher in anständigem Ton miteinander gesprochen hatten. Auf ihre nur schwer verständlichen Schreie hin, wir sollten das Büro verlassen, taten wir genau das.
Es ist bezeichnend für die Grünen, dass sie im Wahlkampf zu solch unlauteren Mitteln greifen und sogar Straftaten vortäuschen. Die nun von den Grünen erhobenen Vorwürfe sind falsch. Darum habe ich Strafantrag gem. §§ 145d, 164 StGB und aller weiterer in Frage kommender Gesichtspunkte erstattet.“
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 21. August 2014
Udo Pastörs erklärte am Abend:
„Diese unwahren Behauptungen sind offenkundig vorsätzlich aufgestellt worden, um im Landtagswahlkampf hier in Sachsen "populistische" Schlagzeilen zum Vorteil der Grünen zu produzieren. Erst nachdem wir mit Frau Kahl unsere jeweiligen Werbemittel getauscht hatten, setzte eine Kanonade von beleidigenden Beschimpfungen gegen mich und meine Begleitung ein, obwohl wir vorher in anständigem Ton miteinander gesprochen hatten. Auf ihre nur schwer verständlichen Schreie hin, wir sollten das Büro verlassen, taten wir genau das.
Es ist bezeichnend für die Grünen, dass sie im Wahlkampf zu solch unlauteren Mitteln greifen und sogar Straftaten vortäuschen. Die nun von den Grünen erhobenen Vorwürfe sind falsch. Darum habe ich Strafantrag gem. §§ 145d, 164 StGB und aller weiterer in Frage kommender Gesichtspunkte erstattet.“