Beschwerde von Dirk Bahlmann wird verhandelt
Pfuscharbeit des Löcknitzer Gemeindewahlausschusses im Fall Dirk Bahlmann – Beschwerde wird verhandelt
Bei der Entscheidung über die Zulassung des NPD-Wahlvorschlags für die Bürgermeisterwahl in Löcknitz machte der Gemeindewahlausschuß alles falsch, was er nur falsch machen konnte. Die Ablehnung des Kandidaten Dirk Bahlmann wurde unzulässigerweise ausschließlich auf politische Gründe gestützt. Man warf ihm vor, er habe während der letzten Wahl zu viele Schilder gehängt und sei auch für das Plakat „Polen-Invasion stoppen“ sowie eine Kranzschleife bei einem Heldengedenken verantwortlich gewesen. All das mag – wenn es denn zuträfe – geeignet sein, Gutmenschen zu verstören, die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ist damit nicht zu begründen. Keine Rolle spielte die beamtenrechtliche Eignung des Kandidaten für den Wahlausschuß. Auskünfte über dessen „Bereitschaft, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden weder beim Landkreis als Rechtsaufsicht noch beim Verfassungsschutz eingeholt. Das muß nun der Kreiswahlausschuß, der am Dienstag, den 15.4.2014 um 16.00 Uhr im Raum 102 im Hauptgebäude der Kreisverwaltung in Anklam, Demminer Strasse 71-74, tagt, nachholen.
Wie die „Verwaltungsvorschrift Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach dem LKWG-MV“ bestimmt, ist eine Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags in solchen Fällen in der ersten Sitzung nicht möglich, da die Entscheidung unter Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses der Rechtsaufsichtsbehörde – hier des Landesinnenministeriums – herbeigeführt werden muß. „ Ein weiterer Termin wird erforderlich sein“, heißt es in der Regelung. Dieser müsste spätestens am Donnerstag statt finden. Für eine angemessen gründliche Prüfung ist das zu wenig Zeit. Im Falle einer Ablehnung des Bewerbers ergeben sich aus diesem Sachverhalt gute Erfolgschancen für einen Einspruch gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses.
Übrigens: Der Gemeindewahlleiter brachte es nicht einmal auf die Reihe, die Abstimmung ordentlich durchzuführen. Zuerst fragte er nach Ja-Stimmen. Ein Ausschussmitglied meldete sich. Ob es auch Nein-Stimmen oder Enthaltungen gab, kümmerte den Wahlleiter nicht. Statt dessen sagte er sinngemäß: Es war nur einer dafür, und damit ist der Wahlvorschlag abgelehnt“. Auch nach einem entsprechenden Hinweis der Vertrauensperson des Wahlvorschlags, des Landtagsabgeordneten Tino Müller, wurde die Ermittlung von Nein-Stimmen und Enthaltungen nicht nachgeholt. Eine Ja-Stimme, und alle anderen schweigen – das ist eine klare Entscheidung für eine Zulassung des Wahlvorschlags. So hätte das auch verkündet werden müssen.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 10. April 2014
Bei der Entscheidung über die Zulassung des NPD-Wahlvorschlags für die Bürgermeisterwahl in Löcknitz machte der Gemeindewahlausschuß alles falsch, was er nur falsch machen konnte. Die Ablehnung des Kandidaten Dirk Bahlmann wurde unzulässigerweise ausschließlich auf politische Gründe gestützt. Man warf ihm vor, er habe während der letzten Wahl zu viele Schilder gehängt und sei auch für das Plakat „Polen-Invasion stoppen“ sowie eine Kranzschleife bei einem Heldengedenken verantwortlich gewesen. All das mag – wenn es denn zuträfe – geeignet sein, Gutmenschen zu verstören, die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ist damit nicht zu begründen. Keine Rolle spielte die beamtenrechtliche Eignung des Kandidaten für den Wahlausschuß. Auskünfte über dessen „Bereitschaft, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden weder beim Landkreis als Rechtsaufsicht noch beim Verfassungsschutz eingeholt. Das muß nun der Kreiswahlausschuß, der am Dienstag, den 15.4.2014 um 16.00 Uhr im Raum 102 im Hauptgebäude der Kreisverwaltung in Anklam, Demminer Strasse 71-74, tagt, nachholen.
Wie die „Verwaltungsvorschrift Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach dem LKWG-MV“ bestimmt, ist eine Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags in solchen Fällen in der ersten Sitzung nicht möglich, da die Entscheidung unter Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses der Rechtsaufsichtsbehörde – hier des Landesinnenministeriums – herbeigeführt werden muß. „ Ein weiterer Termin wird erforderlich sein“, heißt es in der Regelung. Dieser müsste spätestens am Donnerstag statt finden. Für eine angemessen gründliche Prüfung ist das zu wenig Zeit. Im Falle einer Ablehnung des Bewerbers ergeben sich aus diesem Sachverhalt gute Erfolgschancen für einen Einspruch gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses.
Übrigens: Der Gemeindewahlleiter brachte es nicht einmal auf die Reihe, die Abstimmung ordentlich durchzuführen. Zuerst fragte er nach Ja-Stimmen. Ein Ausschussmitglied meldete sich. Ob es auch Nein-Stimmen oder Enthaltungen gab, kümmerte den Wahlleiter nicht. Statt dessen sagte er sinngemäß: Es war nur einer dafür, und damit ist der Wahlvorschlag abgelehnt“. Auch nach einem entsprechenden Hinweis der Vertrauensperson des Wahlvorschlags, des Landtagsabgeordneten Tino Müller, wurde die Ermittlung von Nein-Stimmen und Enthaltungen nicht nachgeholt. Eine Ja-Stimme, und alle anderen schweigen – das ist eine klare Entscheidung für eine Zulassung des Wahlvorschlags. So hätte das auch verkündet werden müssen.