Angeln mal anders
Wenn von Asylbewerbern die Rede ist, denken unaufgeklärte Menschen nur allzu oft an traumatisierte oder vom Schicksal arg gebeutelte Flüchtlinge. Am Friedländer Mühlenteich zeichnet sich jedoch ein ganz anderes Bild. Die seit Januar in der Stadt untergebrachten Asylanten gehen dort freudig und vergnügt ihrem Freizeitvergnügen nach.
Dazu zählt seit Neuestem das Angeln mit abgebrochenen Besenstielen im Mühlenteich. Einen Angelschein, geschweige denn eine amtliche Erlaubnis, haben die südländischen Petrijünger dazu nicht.
Wohlgemerkt, als Deutscher braucht man natürlich eine Angelerlaubnis und muß tief in die eigene Tasche greifen, um beispielsweise in den Gewässern der Mecklenburgischen Seenplatte angeln zu dürfen. Ohne solch einen Schein dürfen Sie gut und gerne mit einem saftigen Bußgeldbescheid rechnen. Dies sollte eigentlich auch für Asylbewerber gelten.
Von alldem scheinen die Behörden aber wieder mal keine Kenntnis zu haben oder gehen diesen offensichtlichen Verstößen einfach nicht nach. Kontrollen und Überprüfungen – Fehlanzeige. Warum auch, scheinen doch die Fremden aus aller Herren Länder mittlerweile völlige Narrenfreiheit zu besitzen. Lediglich als Deutscher werden Sie vom Gesetzgeber noch nach allen Regeln der Kunst belangt.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 10. April 2014
Dazu zählt seit Neuestem das Angeln mit abgebrochenen Besenstielen im Mühlenteich. Einen Angelschein, geschweige denn eine amtliche Erlaubnis, haben die südländischen Petrijünger dazu nicht.
Wohlgemerkt, als Deutscher braucht man natürlich eine Angelerlaubnis und muß tief in die eigene Tasche greifen, um beispielsweise in den Gewässern der Mecklenburgischen Seenplatte angeln zu dürfen. Ohne solch einen Schein dürfen Sie gut und gerne mit einem saftigen Bußgeldbescheid rechnen. Dies sollte eigentlich auch für Asylbewerber gelten.
Von alldem scheinen die Behörden aber wieder mal keine Kenntnis zu haben oder gehen diesen offensichtlichen Verstößen einfach nicht nach. Kontrollen und Überprüfungen – Fehlanzeige. Warum auch, scheinen doch die Fremden aus aller Herren Länder mittlerweile völlige Narrenfreiheit zu besitzen. Lediglich als Deutscher werden Sie vom Gesetzgeber noch nach allen Regeln der Kunst belangt.