SPD agitiert an Schulen – Landesregierung schaut zu
Es ist noch gar nicht lange her, daß Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) für Negativschlagzeilen sorgte, weil sie in eigener Sache Wahlwerbung an Schulen betrieben haben soll. Hintergrund: Ein Schreiben der Sozialministerin zur Einschulungsfeier der Schweriner Grundschulklassen, dessen Verteilung durch die Schulleitung vorgenommen wurde. In dem Brief wirbt Schwesig, samt Konterfei und SPD-Parteilogo, mit vielen Versprechungen um die Gunst der Eltern und Großeltern der Erstklässler. Bildungsminister und Parteikumpan Matthias Brodkorb (SPD) sprang allerdings in die Bresche und stellte sich schützend vor seine Genossin: „Rein rechtlich sei daran nichts zu beanstanden“, entgegnete er gegenüber NDR Radio MV.
Wenig später wurden weitere unterschwellige Wahlkampfmanöver der Sozialdemokraten im Land registriert. Die SPD-Jugend Jusos und ihr nahestehende Organisationen sollen mehrere fragwürdige Veranstaltungen an Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt haben. Dabei wurde mit Infomaterialien und Plakaten des Motivs „Storch Heinar“ geworben. Bereits im Landtagswahlkampf 2011 sorgten die Plakate für Zündstoff, weil weder ein SPD-Logo noch sonst ein Hinweis die flächendeckende Plakatierung rechtfertigten. Der Verdacht liegt daher nahe, daß es sich vielmehr um kommerzielle Werbung für eine sogenannte „Satiremodemarke“ handeln müsse. Als solche müßte sie dann aber auch regulär bezahlt werden und dürfte weder an Schulen noch in beinahe jedem Amtsbereich Laternenansprüche stellen.
„sozialdemokratische Schulpropaganda“
Die SPD hingegen sieht die „Storch-Heinar“-Plakate hingegen als einen Teil ihrer Werbekampagne und hat somit als Wahlvorschlagsträger ausdrücklich die Verantwortung für das Plakat übernommen.
Aufgrund dessen hakte der NPD-Landtagsabgeordneter Michael Andrejewski bei der Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 6/2184) nach, wie es denn insbesondere um das Neutralitätsgebot an Schulen stehe. Die Landesregierung gab sich in der Beantwortung wortkarg und verwies mit leeren Phrasen auf die „politische Bildung, die Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung“, in deren Zuständigkeiten die Schulen für die Erfüllung der Aufgaben „außerparlamentarische Partnerinnen und Partner“ für die Zusammenarbeit einladen können. Mit anderen Worten, die Landesregierung – allen voran Bildungsminister Brodkorb – weigert nach dem jüngsten Vorfall zum wiederholten Male, Wahlkampfwerbung an Schulen zu unterbinden. Selbstverständlich alles „auf Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, wie es wie es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage weiter heißt. Auf Kosten der Schüler sind weiterhin Lug und Betrug Tür und Tor geöffnet.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Freitag, 27. September 2013
Wenig später wurden weitere unterschwellige Wahlkampfmanöver der Sozialdemokraten im Land registriert. Die SPD-Jugend Jusos und ihr nahestehende Organisationen sollen mehrere fragwürdige Veranstaltungen an Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt haben. Dabei wurde mit Infomaterialien und Plakaten des Motivs „Storch Heinar“ geworben. Bereits im Landtagswahlkampf 2011 sorgten die Plakate für Zündstoff, weil weder ein SPD-Logo noch sonst ein Hinweis die flächendeckende Plakatierung rechtfertigten. Der Verdacht liegt daher nahe, daß es sich vielmehr um kommerzielle Werbung für eine sogenannte „Satiremodemarke“ handeln müsse. Als solche müßte sie dann aber auch regulär bezahlt werden und dürfte weder an Schulen noch in beinahe jedem Amtsbereich Laternenansprüche stellen.
„sozialdemokratische Schulpropaganda“
Die SPD hingegen sieht die „Storch-Heinar“-Plakate hingegen als einen Teil ihrer Werbekampagne und hat somit als Wahlvorschlagsträger ausdrücklich die Verantwortung für das Plakat übernommen.
Aufgrund dessen hakte der NPD-Landtagsabgeordneter Michael Andrejewski bei der Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 6/2184) nach, wie es denn insbesondere um das Neutralitätsgebot an Schulen stehe. Die Landesregierung gab sich in der Beantwortung wortkarg und verwies mit leeren Phrasen auf die „politische Bildung, die Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung“, in deren Zuständigkeiten die Schulen für die Erfüllung der Aufgaben „außerparlamentarische Partnerinnen und Partner“ für die Zusammenarbeit einladen können. Mit anderen Worten, die Landesregierung – allen voran Bildungsminister Brodkorb – weigert nach dem jüngsten Vorfall zum wiederholten Male, Wahlkampfwerbung an Schulen zu unterbinden. Selbstverständlich alles „auf Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, wie es wie es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage weiter heißt. Auf Kosten der Schüler sind weiterhin Lug und Betrug Tür und Tor geöffnet.